Revision verworfen: Einfuhr als Teilakt des Handeltreibens; besonders schwerer Fall (§11 BetmG)
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 2 StR 167/75
- Datum
- 06.06.1975
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Bei einer nach einheitlichem Tatplan zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommenen Einfuhr von Betäubungsmitteln ist die Einfuhr als rechtlich unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Gesamtgeschehens zu qualifizieren.
Das Revisionsgericht kann die Schuldspruchformel ändern und ergänzen, wenn sich aus der rechtlichen Würdigung des Tatgeschehens eine andere Tatbestandsqualifikation ergibt.
Eine Änderung der rechtlichen Qualifikation berührt den Strafausspruch nicht, wenn das Tatgericht den besonderen Unrechtsgehalt des mitqualifizierten Teilakts bereits in der Strafzumessung berücksichtigt hat.
Die Revision ist zu verwerfen, soweit die Nachprüfung keinen zum Nachteil des Angeklagten wirkenden Rechtsfehler ergibt.
Vorinstanzen
Landgericht Frankfurt/Main, 15. November 1974
Rubrum
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
in der Strafsache gegen Tuck Meng ███ ohne festen Wohnsitz, geboren am ██ 1950 in ███ ██████████, zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Juni 1975 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 15. November 1974 wird verworfen.
Jedoch wird der Entscheidungssatz dahin geändert und ergänzt, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem besonders schweren Fall (§ 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 6a BetMG) schuldig ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln (Heroin) und unerlaubten Handeltreibens mit ihnen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Es hat das Vorliegen eines besonders schweren Falles bejaht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteile vom 16. August 1973 – 4 StR 345/73 – und vom 12. November 1974 – 1 StR 538/74 –) ist in Fällen, in denen nach dem Tatplan die Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommen wird, die Einfuhr nur als ein rechtlich unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Gesamtgeschehens anzusehen. Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert und die Urteilsformel zugleich gemäß § 11 Abs. 4 Nr. 6a BetMG ergänzt. Der Strafausspruch wird von der Änderung nicht berührt, denn die Strafkammer war nicht gehindert, auch den besonderen Unrechtsgehalt des Verbringens des Betäubungsmittels über die Grenze im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. Im Übrigen hat die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
| Willms | Miller | Buddenberg | |||
| Kirchhof | Meyer |
Zitiert (2)
Zitiert von (15)
- BGH · 2 StR 618/80 · 07.01.1981Revision teilweise stattgegeben: Beihilfe bei Mittäterschaft im Betäubungsmittelhandel entfällt
- BGH · 2 StR 62/77 · 16.03.1977Revision verworfen: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und gewerbsmäßiger Schmuggel
- BGH · 1 StR 384/79 · 18.09.1979Handeltreiben vs. Beihilfe bei Betäubungsmitteln; Besitz, Waffe und Rückverweisung
- BGH · 1 StR 498/77 · 20.09.1977BGH: Einheitliches gemeinschaftliches gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln statt mehrfacher Taten
- BGH · 5 StR 120/77 · 18.03.1977Revision verworfen: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall – Schuldspruch geändert
- BGH · 5 StR 623/76 · 09.11.1976Revision verworfen; Ausfuhr zum Handeltreiben in Handeltreiben aufgegangen
- BGH · 4 StR 488/77 · 20.10.1977Erwerb und Einfuhr als Teilakt des Handeltreibens nach BtMG – Revision verworfen
- BGH · 5 StR 4/77 · 25.01.1977BGH: Schuldspruch geändert zu Handeltreiben mit Heroin in besonders schwerem Fall
- BGH · 5 StR 700/77 · 29.11.1977Revision: Konkurrenzauswahl bei Betäubungsmitteldelikten – Wegfall von Bannbruch und Besitz
- BGH · 2 StR 331/78 · 10.08.1978Revision gegen Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verworfen, Einziehung angeordnet
- BGH · 2 StR 415/76 · 20.10.1976Revision: Berichtigung von Schuldsprüchen bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Steuerhinterziehung
- BGH · 2 StR 541/78 · 07.02.1979Revision: Aufhebung des Schuldspruchs wegen unklarer Zuordnung sicherstellter Betäubungsmittel
- BGH · 5 StR 493/79 · 04.09.1979Revision wegen Betäubungsmittel-Einfuhr als offensichtlich unbegründet verworfen
- BGH · 4 StR 224/77 · 11.08.1977BGH: Einfuhr und Besitz als Teilakte des Handeltreibens nach BtMG
- BGH · 5 StR 509/76 · 10.09.1976Revision verworfen; tateinheitliche Verurteilung wegen Einfuhr nach §11 BetmG entfällt