Revision als unzulässig verworfen wegen wirksamem Rechtsmittelverzicht
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 2 StR 284/80
- Datum
- 20.08.1980
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Ein nach der Urteilsverkündung wirksam erklärter Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln macht ein später eingelegtes Rechtsmittel unzulässig (§§ 297, 302 Abs. 1 StPO).
Eine im Sitzungsprotokoll festgehaltene Verzichtserklärung nach Rücksprache mit dem Verteidiger ist grundsätzlich verbindlich und bedarf substantiiert vorgetragener und begründeter Zweifel an Protokollrichtigkeit, um angegriffen zu werden.
Der Rechtsmittelverzicht kann nicht wirksam widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden; eine bloße Behauptung, der Verzicht sei nur zum Schein erklärt worden, ist unbeachtlich.
Ein wirksamer Verzicht auf Rechtsmittel schließt die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und damit eine nachträgliche Wiederaufnahme der Rechtsverfolgung aus.
Vorinstanzen
Landgericht Koblenz, 18. Dezember 1979
Rubrum
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
2 StR 284/80
in der Strafsache gegen den Friseur Friedrich L. aus ████, geboren am ████ 1944 in ████, zur Zeit in Strafhaft in anderer Sache, wegen Urkundenfälschung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. August 1980 gemäß § 349 Abs. 1 StPO
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18. Dezember 1979 wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Gründe
Wie die Sitzungsniederschrift (Bl. 55 d. A.) ergibt, hat der Angeklagte im Anschluss an die Urteilsverkündung nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erklärt, dass auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet werde; eine entsprechende Erklärung hat auch der Verteidiger abgegeben.
Bedenken gegen die Richtigkeit des Protokolls und die Wirksamkeit der Erklärung bestehen auch nach dem eigenen Vorbringen des Angeklagten nicht.
Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden. Daher ist auch das Vorbringen unbeachtlich, der Angeklagte habe den Rechtsmittelverzicht nur zum Schein erklärt. Der Verzicht hat vielmehr die Unzulässigkeit der vom Angeklagten am 20. Dezember 1979 eingelegten Revision zur Folge (§§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung durch den Angeklagten aus (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 – 5 StR 714/78 – und vom 15. April 1980 – 5 StR 138/80).
Der wirksame Verzicht auf Rechtsmittel schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1976 – 4 StR 489/76 – und vom 1. Juli 1980 – 4 StR 347/80).
Meyer Mißl Schumacher Maier Ruß
Zitiert (4)
- BGH · 5 StR 714/78 · 14.11.1978Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen wegen wirksamer Rücknahme
- BGH · 4 StR 489/76 · 07.10.1976Verzicht auf Revision schließt Wiedereinsetzung aus – verspätete Revision verworfen
- BGH · 5 StR 138/80 · 15.04.1980Revision nach vollständiger Rücknahme als unzulässig verworfen
- BGH · 4 StR 347/80 · 01.07.1980Annahme des Urteils als Verzicht auf Rechtsmittel schließt Revision aus
Zitiert von (10)
- BGH · 1 StR 275/84 · 26.06.1984Revision durch Verteidiger wirksam zurückgenommen; Wiedereinsetzung abgewiesen
- BGH · 5 StR 172/84 · 03.04.1984Revision wegen wirksamem Rechtsmittelverzicht als unzulässig verworfen
- BGH · 4 StR 681/83 · 29.11.1983Revision verworfen wegen wirksamen Verzichts auf Rechtsmittel; LG-Beschluss aufgehoben
- BGH · 1 StR 646/81 · 15.10.1981Revision verworfen: Wirksamer Verzicht auf Rechtsmittel nach Urteilsverkündung
- BGH · 4 StR 544/84 · 18.09.1984Revision wirksam zurückgenommen; Wiedereinsetzung unzulässig zurückgewiesen
- BGH · 1 StR 45/99 · 25.02.1999Verzicht auf Rechtsmittel: Revision nach wirksamem Verzicht verworfen
- BGH · 1 StR 351/83 · 23.06.1983Rechtsmittelverzicht nach Urteil: schriftliche Form auch ohne Unterschrift ausreichend
- BGH · 2 StR 706/81 · 13.11.1981Revision unzulässig wegen wirksamen Rechtsmittelverzichts
- BGH · 2 StR 21/83 · 18.02.1983Wiedereinsetzung und Verwerfung der Revision wegen wirksamem Rechtsmittelverzicht
- BGH · 2 StR 628/82 · 15.10.1982Verzicht auf Rechtsmittel in der Hauptverhandlung - Wiedereinsetzung und Revision verworfen