Revision: Absehen von Einziehung und einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 458/20
- Datum
- 26.05.2021
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2021:260521B5STR458.20.0
Abstrakte Rechtssätze
Wird in der Revisionsinstanz vollständig von der Einziehungsentscheidung nach § 421 Abs. 1 StPO abgesehen, ist im Rahmen der verfahrensabschließenden Entscheidung eine einheitliche Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO zu treffen.
Bei nur geringfügigem Erfolg der Revision ist es nicht unbillig, den Angeklagten mit den gesamten Kosten seines Rechtsmittels zu belasten.
Eine gesonderte Aussonderung der auf die Einziehungsentscheidung entfallenden Kosten und notwendigen Auslagen ist im Verfahren des § 421 Abs. 1 StPO gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht anzuordnen.
Eine analoge Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 465 Abs. 2 StPO zur Anordnung einer separaten Kostenentscheidung für die Einziehung ist nicht geboten; eine gesetzlich als Ausnahme gewollte Regelung darf nicht zum allgemeinen Prinzip erhoben werden.
Vorinstanzen
vorgehend LG Berlin, 28. Juli 2020, Az: 543 KLs 4/20
Tenor
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Juli 2020 wird von der Einziehung des Wertes von Taterträgen abgesehen; der Ausspruch über die Einziehung entfällt.
2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.486,04 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklagten führt zum Absehen von der Einziehungsentscheidung; im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.
Die Nachprüfung des Urteils hat hinsichtlich des Schuld- und des Strafausspruchs keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben. Von der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO abgesehen.
Angesichts des nur geringfügigen Erfolgs der Revision ist es nicht unbillig, den Angeklagten mit den gesamten Kosten seines Rechtsmittels zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO).
Nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs ist beim vollständigen Absehen von der Einziehungsentscheidung nach § 421 Abs. 1 StPO in der Revisionsinstanz im Rahmen verfahrensabschließender Entscheidung eine einheitliche Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO zu treffen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. August 2019 – 1 StR 134/19; vom 23. Januar 2019 – 2 StR 525/18; vom 4. Februar 2020 – 3 StR 313/19, wistra 2020, 286, 287; vom 18. Juli 2019 – 4 StR 29/19; vom 9. November 2020 – 4 StR 169/20; vom 16. März 2021 – 4 StR 346/20; vom 22. Oktober 2019 – 5 StR 477/19; vom 9. Dezember 2020 – 5 StR 185/20). Dies gilt auch bei einer Teilbeschränkung innerhalb der Einziehungsentscheidung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 – 1 StR 527/19; vom 13. Februar 2019 – 2 StR 485/18; vom 14. April 2021 – 2 StR 31/21; vom 26. Juni 2019 – 3 StR 136/19; vom 18. Februar 2020 – 3 StR 349/19; vom 17. Dezember 2020 – 3 StR 393/20; vom 16. Juli 2020 – 4 StR 91/20; vom 9. November 2020 – 4 StR 169/20; vom 13. Mai 2020 – 5 StR 614/19) und beim sonstigen Teilerfolg der Revision hinsichtlich der Einziehungsentscheidung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 – 1 StR 208/19 [Wegfall der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von knapp 5 Mio. Euro]; vom 14. November 2018 – 3 StR 447/18; vom 13. Oktober 2020 – 3 StR 289/20; vom 14. Oktober 2020 – 5 StR 229/19; abweichend nunmehr BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 – 1 StR 423/20). In allen diesen Fällen wird – neben der Erwägung, ob der Revisionsführer das Rechtsmittel auch eingelegt hätte, wenn das angegriffene Urteil wie die Revisionsentscheidung gelautet hätte (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 473 Rn. 26; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7, jeweils mwN) – der Teilerfolg des Rechtsmittels hinsichtlich der Einziehungsentscheidung ins Verhältnis zum Revisionsbegehren insgesamt gesetzt, um Maß, Gewicht und Umfang des Teilerfolgs zu bestimmen und auf dieser Grundlage eine Billigkeitsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1988 – 3 StR 349/88, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 51; Schmitt aaO; Gieg aaO; jeweils mwN).
Daran hält der Senat für alle Fälle des § 421 Abs. 1 StPO fest. Die Leitsatzentscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2021 zur Kostenentscheidung bei Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht (1 StR 423/20, nicht tragend für die vorliegende Konstellation, vgl. dort Rn. 12) gibt dem Senat keine Veranlassung, eine gesonderte Entscheidung über die lediglich die Einziehungsentscheidung betreffenden Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten zu treffen. Eine Aussonderung der auf die Einziehungsentscheidung entfallenden Kosten und notwendigen Auslagen ist bei dieser Kostenentscheidung gesetzlich nicht vorgesehen. Für eine analoge Anwendung der nach ihrem Wortlaut nicht anwendbaren Ausnahmevorschrift (vgl. OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2010, 359) des § 465 Abs. 2 StPO sieht der Senat keinen Anlass. Eine vom Gesetzgeber als Ausnahme gewollte Regelung darf nicht zum allgemeinen Prinzip erhoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2020 – 5 StR 256/20, NJW 2021, 645, 649 mwN). Das Erfordernis einer gesonderten Kostenentscheidung für die Einziehung ergibt sich in Fällen des § 421 Abs. 1 StPO auch nicht aus § 467 Abs. 1 StPO, wonach die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last fallen, soweit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Denn es handelt sich dabei nicht um die (Teil-)Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten, sondern lediglich um eine Beschränkung der Einziehungsentscheidung.
| Gericke | Mosbacher | von Häfen | |||
| Berger | Köhler |
Zitiert (9)
- BGH · 1 StR 423/20 · 25.02.2021Revision: Kostenentscheidung bei teilweiser Reduktion der Einziehung
- BGH · 5 StR 229/19 · 14.10.2020BGH: Einziehung bei Marktmanipulation und Zugriff auf „ruhende“ Provider-E-Mails nach § 100a StPO
- BGH · 3 StR 447/18 · 14.11.2018BGH: Wertersatzeinziehung beim faktischen Geschäftsführer trotz Privatinsolvenz
- BGH · 5 StR 185/20 · 09.12.2020Einziehung von Betäubungsmittelwerten und Erlösen: Einziehung gegen S. aufgehoben
- BGH · 5 StR 614/19 · 13.05.2020§ 202a StGB: Überwinden der Zugangssicherung durch Manipulation von Zugriffsrechten
- BGH · 3 StR 349/19 · 18.02.2020Teilbeschränkung der Einziehungsentscheidung: Absehen von 52.710 €
- BGH · 5 StR 256/20 · 11.11.2020Kaiserschnitt: Beginn der Geburt mit Uteruseröffnung – auch bei Mehrlingsgeburt
- BGH · 2 StR 485/18 · 13.02.2019Befangenheitsablehnung gegen LKA‑Übersetzer; Aufklärungspflicht bei Zweifeln an TKÜ‑Übersetzungen
- BGH · 1 StR 527/19 · 22.04.2020Einziehung von Taterträgen: Bestimmung des Werts sozialversicherungsbeitragener Vorteile
Zitiert von (30)
- BGH · 3 StR 381/21 · 21.12.2021BGH: Einlösung betrügerischer Prepaid-Codes als Tatertrag; erweiterte Einziehung subsidiär
- BGH · 1 StR 311/20 · 06.10.2021Revision: Teilaufhebung Einziehung von Bargeld als Tatmittel und Kostenquotelung
- BGH · 5 StR 296/21 · 08.12.2021Revision teilweise erfolgreich: Einziehung von Taterträgen eingeschränkt
- BGH · 5 StR 240/24 · 27.08.2024Revision: Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Cannabis aufgehoben; Kostenanpassung bei Einziehung
- BGH · 1 StR 370/24 · 20.01.2025Einziehung des Tatfahrzeugs aufgehoben; übrige Revision verworfen
- BGH · 1 StR 457/22 · 12.07.2023Revision: Absehen von Einziehung, Korrektur der Kompensation wegen Verfahrensverzögerung
- BGH · 1 StR 83/24 · 09.04.2025BGH: Teilweise Abänderung der Einziehungsentscheidung – Einziehung, Ausnahmen und Absehen
- BGH · 1 StR 49/23 · 05.04.2023BGH: Abgrenzung Gewerbsmäßige Steuerhehlerei/Steuerhinterziehung bei unversteuerten Zigaretten
- BGH · 5 StR 22/25 · 10.03.2025Revision: Absehen von Einziehung beschlagnahmter Mobiltelefone und Taterträge
- BGH · 4 StR 542/24 · 28.01.2025Revision teilerfolgreich: Einziehung beschränkt, gesamtschuldnerische Haftung ergänzt
- BGH · 5 StR 199/21 · 18.08.2021BGH: Mitteilungspflicht bei Verständigung – bloße Rechtsfrage zum minder schweren Fall
- BGH · 4 StR 62/24 · 18.07.2024Revision teilweise erfolgreich: Teilaufhebung der Einziehungsanordnung bei Betäubungsmitteldelikten
- BGH · 1 StR 462/25 · 10.04.2026Absehen von Einziehung des Wertes von Taterträgen aus prozessökonomischen Gründen
- BayObLG · 204 StRR 394/23 · 27.10.2023Revision: Einziehung eines Handys nach § 74 StGB und Kostenfolge bei Wegfall
- BGH · 5 StR 180/22 · 28.09.2022BGH: Teilweise Aufhebung der Einziehung von Taterträgen, sonstige Revision verworfen
- BayObLG · 204 StRR 201/24 · 03.07.2024§ 473 Abs. 4 StPO: Kosten bei Teilerfolg der Berufung und übersehener Kostenbeschwerde
- BGH · 4 StR 206/23 · 12.12.2023Revision teilweise erfolgreich: Einziehung von Taterträgen über 27 € aufgehoben
- BGH · 1 StR 314/24 · 16.10.2025Revision teilweise stattgegeben – Einziehung von Taterträgen aus prozessökonomischen Gründen entfallen
- BGH · 1 StR 502/25 · 12.01.2026Revision: Einziehung bei für GmbH handelndem Täter abgesehen, übrige Revision verworfen
- LG · 12 KLs 111 Js 10215/20 (2) · 01.08.2024Kostenentscheidung nach teilweiser Aufhebung der Einziehungsanordnung
- BGH · 5 StR 165/22 · 24.10.2022Revision teilweise stattgegeben: Wegfall der erweiterten Einziehung von 2.050 €
- BGH · 1 StR 411/23 · 12.01.2024Revision teilweise erfolgreich: Einziehung von MicroSD aufgehoben, Verurteilung bestätigt
- BGH · 1 StR 261/24 · 24.07.2024Revision teilweise erfolgreich: Einziehung von Wertersatz reduziert wegen Unklarheit über Verfügungsmacht
- BGH · 5 StR 512/22 · 31.01.2023Revisionen in BtM-Verfahren: Teilweises Absehen von Einziehung bestimmter Gegenstände
- BGH · 4 StR 252/23 · 19.12.2023Teilweiser Erfolg der Revision: Aufhebung der Pkw-Einziehung, Klarstellung der Betäubungsmittel-Einziehung
- BGH · 4 StR 206/23 · 12.12.2023Revision: Einziehung von Taterträgen aufgehoben, übrige Revision verworfen
- BGH · 5 StR 668/25 · 14.04.2026Revision teilweise stattgegeben – Einziehung von Taterträgen aufgehoben
- BGH · 4 StR 448/24 · 04.12.2024Revision: Einstellung eines Diebstahls und Wegfall der Einziehung bei Mordverurteilung
- BGH · 5 StR 179/23 · 15.06.2023BGH-Beschluss: Teilweiser Verzicht auf Einziehung von Taterträgen, sonstige Revision verworfen
- BGH · 1 StR 314/24 · 16.10.2025Einziehung von Taterträgen entfallen: BGH sieht prozessökonomischen Verzicht