Revision beschränkt auf Unterbringung (§ 63 StGB) wirksam, Revision verworfen
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 4. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 4 StR 334/15
- Datum
- 09.09.2015
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Eine Beschränkung der Revision nach § 344 Abs. 1 StPO ist zulässig, wenn die angefochtenen Beschwerdepunkte nach ihrem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich unabhängig von den nicht angefochtenen Teilen des Urteils beurteilt werden können.
Durch die Beschränkung muss gewährleistet sein, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt; Trennbarkeitshindernisse sind zu prüfen und verhindern die Beschränkung.
Eine neben Strafe angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ist grundsätzlich selbstständig anfechtbar, sofern keine besonderen Trennbarkeitsgründe entgegenstehen.
§ 5 Abs. 3 JGG steht einer auf die Maßregel beschränkten Anfechtung nicht generell entgegen, wenn ein Wegfall der Maßregel sich nicht zu Gunsten der bereits verhängten und nicht angefochtenen Jugendstrafe auswirken würde.
Vorinstanzen
vorgehend LG Dessau-Roßlau, 30. März 2015, Az: 2 Ks 116 Js 24087/14
Tenor
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 30. März 2015 wird als unbegründet verworfen.
2. Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung von zwei rechtskräftigen Urteilen zu einer Einheitsjugendstrafe von fünf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Seine auf die Unterbringungsanordnung beschränkte Revision hat keinen Erfolg.
1. Die Beschränkung der Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ist wirksam (§ 344 Abs. 1 StPO).
a) Eine Beschränkung der Revision ist zulässig, wenn die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können. Gewährleistet sein muss, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14, Rn. 58 zitiert nach juris; Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/73, BGHSt 2, 252; Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., §344 Rn. 15 mwN). Eine neben Strafe angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist grundsätzlich selbstständig anfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1969 - 1 StR 90/69, NJW 1969, 1578; Urteil vom 10. Januar 1961 - 1 StR 517/60, BGHSt 15, 279, 285; Urteil vom 11. Februar 1954 - 4 StR 755/53, BGHSt 5, 312, 313; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 318 Rn. 24; Fischer, StGB, 62. Aufl., §63 Rn. 26; Kaspar in: SSW - StGB, 2. Aufl., §63 Rn. 50; krit. Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 53), sofern sich nicht aus besonderen Gründen Trennbarkeitshindernisse ergeben.
b) Solche Gründe liegen hier nicht vor. Auch § 5 Abs. 3 JGG steht in der vorliegenden Fallkonstellation der Beschränkung des Rechtsmittelangriffs auf den Maßregelausspruch nicht entgegen. Denn ein Wegfall der von dem Rechtsmittelführer in Zweifel gezogenen Maßregel könnte sich nach dieser Vorschrift nicht zu seinen Gunsten auf die - unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 3 JGG - verhängte und von ihm unbeanstandet gelassene Jugendstrafe auswirken. Soweit in der Rechtsprechung eine Trennbarkeit von Unterbringungsanordnung und Jugendstrafausspruch mit Rücksicht auf § 5 Abs. 3 JGG verneint worden ist, betraf dies Fälle, in denen eine Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB unterblieben ist und deren Anordnung im zweiten Rechtsgang in Betracht kam (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12, Rn. 2 zitiert nach juris; Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, Rn. 11 zitiert nach juris; Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07, Rn. 7 zitiert nach juris; Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189 [jeweils Mitaufhebung der Jugendstrafe bei fehlerhafter Nichtanordnung der Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB]; BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - RReg 3 St 38/89, BayObLGSt 1989, 48 [keine isolierte Anfechtung der Nichtanordnung einer Unterbringung neben verhängter Jugendstrafe]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR JGG §5 Abs. 3 Absehen 3). Würde in einer solchen Konstellation die Jugendstrafe infolge einer entsprechenden Rechtsmittelbeschränkung nach § 343 Abs. 1 StPO in Rechtskraft erwachsen, wäre es dem neuen Tatrichter verwehrt, im Anschluss an die - im Fall des § 63 StGB zwingende - Anordnung einer Maßregel die nun nach § 5 Abs. 3 JGG gebotene Entscheidung über die Entbehrlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe noch zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189).
2. Die Überprüfung des Urteils im Umfang der Anfechtung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).
| Sost-Scheible | Cierniak | Quentin | |||
| Roggenbuck | Franke |
Zitiert (7)
- BGH · 4 StR 494/12 · 19.12.2012BGH: § 63 StGB bei schizoider Persönlichkeitsstörung – Anforderungen an Schwere und Tatrelevanz
- BGH · 1 StR 90/69 · 22.04.1969Revision verworfen: Unterbringungsanordnung bei fahrlässigem Vollrausch bestätigt
- BGH · 1 StR 93/14 · 14.01.2015Vorsteuerabzug aus Anzahlungen: Leistungsbeginn nicht erforderlich (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 UStG)
- BGH · 3 StR 42/12 · 12.03.2012BGH: Unterlassene Prüfung der Unterbringung (§64 StGB) und Vorrang nach §5 Abs.3 JGG
- BGH · 4 StR 755/53 · 11.02.1954BGH: Abwägung bei Unterbringung in Heilanstalt vs. Sicherungsverwahrung
- BGH · 1 StR 517/60 · 10.01.1961§ 42b StGB: Unterbringung nicht durch zweifelhafte Entmündigung abwendbar
- BGH · 2 StR 572/73 · 25.04.1974Rückverweisung zur Neuentscheidung über Unterbringung nach Aufhebung des Strafausspruchs
Zitiert von (10)
- BGH · 4 StR 547/16 · 27.04.2017Fahren ohne Fahrerlaubnis: Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgen trotz knapper Feststellungen zulässig
- BGH · 4 StR 314/18 · 24.10.2018Begrenzte Anfechtung des Schuldspruchs und Kostenfolgen im Jugendstrafverfahren
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- BGH · 3 StR 220/23 · 07.03.2024Revision in Jugendstrafsache: Schuldschwereprüfung, Bewährungsvermengung und § 64 StGB
- BGH · 4 StR 158/25 · 09.04.2026BGH hebt Strafe und § 63-StGB-Maßregel wegen lückenhafter Schuldfähigkeitsprüfung auf
- BGH · 2 StR 143/25 · 26.02.2026Revision gegen Unterbringung nach § 63 StGB aufgehoben und zurückverwiesen
- BGH · 6 StR 196/25 · 07.08.2025Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt (§64 StGB) und Vorwegvollzug