Revision verworfen: Strafzumessung – zulässiges Verteidigungsverhalten nicht zu Lasten
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 3. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 3 StR 411/21
- Datum
- 07.12.2021
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2021:071221B3STR411.21.0
Abstrakte Rechtssätze
Leugnen, Bagatellisierung oder Zuschiebung der Schuld an einen Mitbeteiligten stellt grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten dar und darf bei der Strafzumessung nicht ohne besondere Anhaltspunkte zu Lasten des Beschuldigten gewertet werden.
Eine Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens als strafschärfender Umstand ist nur gerechtfertigt, wenn das Verhalten Ausdruck einer besonders verwerflichen Gesinnung ist, etwa durch Verleumdung, Herabwürdigung oder die Erhebung besonders schwerwiegender falscher Verdächtigungen.
Die Revision kann trotz einer rechtlich fehlerhaften Erwägung in den Urteilsgründen verworfen werden, wenn nach Prüfung gemäß § 349 Abs. 2 StPO feststeht, dass der Rechtsfehler das Ergebnis zuungunsten des Angeklagten nicht beeinflusst hat.
Bei der Nachprüfung der Strafzumessung hat das Revisionsgericht zu klären, ob unter Außerachtlassung der rechtsfehlerhaften Erwägung ein milderes Strafmaß hätte verhängt werden können; ist dies auszuschließen, bleibt das Strafmaß bestehen.
Vorinstanzen
vorgehend LG Kleve, 15. März 2021, Az: 110 KLs 15/19
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 15. März 2021 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
1. Das Landgericht hat das Verteidigungsverhalten des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigt, indem es ausgeführt hat, der Angeklagte habe durch seine Einlassung die beiden vormals Mitangeklagten "bewußt zu Unrecht über ihren geleisteten Tatbeitrag hinaus belastet". Das ist rechtsfehlerhaft: Wenn ein Angeklagter die Tat leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an dieser zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1989 - 1 StR 630/89, juris Rn. 3; vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; vom 27. Juni 1990 - 2 StR 256/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 9; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, juris Rn. 7; vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9; Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10). Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers sich als Ausdruck einer besonders verwerflichen Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, juris Rn. 7; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9). Letzteres ist den Urteilsgründen - auch in ihrem Gesamtzusammenhang - nicht zu entnehmen.
2. Der Strafausspruch beruht indessen nicht auf dem dargelegten Rechtsfehler. Es ist auf der Grundlage der maßvollen Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie des im Übrigen dargelegten Strafzumessungssachverhalts auszuschließen, dass das Landgericht unter Außerachtlassung der rechtsfehlerhaften Erwägung auf eine mildere Strafe erkannt hätte.
Schäfer Paul Berg Erbguth Kreicker
Zitiert (8)
- BGH · 1 StR 320/14 · 21.08.2014Sicherungsverwahrung: Zulässiges Verteidigungsverhalten darf Gefährlichkeitsprognose nicht begründen
- BGH · 3 StR 160/90 · 14.11.1990Abrechnungsbetrug eines Arztes: Verjährungsbeginn bei fortgesetzter Handlung und Schadensberechnung
- BGH · 3 StR 12/11 · 05.04.2011BGH: Voraussetzungen des Obhuts- und Verantwortungsverhältnisses bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen
- BGH · 5 StR 267/11 · 26.10.2011Revision teilweise erfolgreich: Aufhebung des Maßregelausspruchs zur Sicherungsverwahrung
- BGH · 2 StR 277/92 · 16.09.1992Aufhebung der Sicherungsverwahrung wegen unzulässiger Wertung des Tatbestreitens
- BGH · 3 StR 85/90 · 25.04.1990Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs wegen fehlerhafter Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten
- BGH · 2 StR 256/90 · 27.06.1990Aufhebung des Strafausspruchs wegen strafschärfender Wertung zulässigen Verteidigungsverhaltens
- BGH · 1 StR 630/89 · 28.11.1989Aufhebung des Strafausspruchs wegen unzulässiger Würdigung des Verteidigungsverhaltens
Zitiert von (6)
- BGH · 6 StR 224/25 · 08.07.2025Revision: Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs wegen fehlerhafter Strafzumessung
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- BGH · 3 StR 149/24 · 23.01.2025BGH: Revisionen gegen Verurteilung nach Brandanschlag auf Asylbewerberheim verworfen
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