PKH-Antrag für Verfassungsbeschwerde abgelehnt mangels Erforderlichkeit und Erfolgsaussichten
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2434/21
- Datum
- 23.02.2022
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220223.1bvr243421
Abstrakte Rechtssätze
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde ist nur zu bewilligen, wenn sie unbedingt erforderlich erscheint; maßgeblich sind Unvermögen zur angemessenen Selbstvertretung, fehlende Kostentragung, hinreichende Erfolgsaussichten und Nicht-Mutwilligkeit.
Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde müssen zumindest in groben Zügen plausibel und darstellbar gemacht werden; bloße Behauptungen genügen nicht.
Fehlt der Nachweis, dass der Antragsteller ohne anwaltliche Hilfe seine Rechte nicht angemessen wahrnehmen kann, ist die Erforderlichkeit der Prozesskostenhilfe zu verneinen.
Zur Bejahung der Erfolgsaussichten ist erkennbar darzulegen, welche Grundrechtsverletzung bzw. verfassungsrechtliche Rechtsverletzung geltend gemacht wird; fehlt ein solcher Ansatz, ist die Gewährung von PKH zu versagen.
Vorinstanzen
vorgehend BSG, 5. Oktober 2021, Az: B 4 AS 119/21 C, Beschluss
vorgehend BSG, 19. August 2021, Az: B 4 42/21 BH, Beschluss
vorgehend Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 16. April 2021, Az: L 21 AS 1012/18, Beschluss
vorgehend SG Münster, 12. März 2018, Az: S 11 (15,10,8) AS 129/08, Beschluss
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt.
Gründe
Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2 jeweils m.w.N.). Das ist der Fall, wenn Betroffene gehindert sind, ihre Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, sie die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2 m.w.N.). Hierzu sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2021 - 1 BvR 1511/21 -, Rn. 1).
Vorliegend ist weder hinreichend dargetan noch sonst ersichtlich, dass der Antragsteller daran gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen. Außerdem bietet die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Bereits eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Antragstellers ist nicht ersichtlich.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitiert (5)
- BVerfG · 1 BvR 2014/16 · 02.12.2016Ablehnung von PKH und Beiordnung für beabsichtigte Verfassungsbeschwerden mangels Erfolgsaussichten
- BVerfG · 1 BvR 2544/12 · 05.11.2013BVerfG: PKH für beabsichtigte Rechtsbehelfe; Wiedereinsetzung nur bei Minimalbegründung
- BVerfG · 1 BvR 2680/16 · 08.03.2017Versagung von PKH und Beiordnung für Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit und fehlender Erfolgsaussichten
- BVerfG · 1 BvR 2289/19 · 20.05.2020Ablehnung von PKH für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes
- BVerfG · 1 BvR 1511/21 · 24.08.2021Ablehnung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Erforderlichkeit
Zitiert von (3)
- BVerfG · 1 BvR 1757/22 · 17.01.2023Ablehnung von Prozesskostenhilfe für geplante Verfassungsbeschwerde: Erforderlichkeit fehlt
- BVerfG · 1 BvR 875/23 · 20.06.2024Ablehnung von PKH für geplante Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit und Erfolgsaussichten
- BVerfG · 1 BvR 2111/22 · 23.01.2023Ablehnung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit und Erfolgsaussicht