Wiederholung einstweiliger Anordnung: Aussetzung des Haftbefehls bis Entscheid über Verfassungsbeschwerde
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvR 900/22
- Datum
- 20.12.2022
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20221220.2bvr090022
Abstrakte Rechtssätze
Eine einstweilige Anordnung kann wiederholt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihren erstmaligen Erlass fortbestehen.
Die Fortgeltung einer einstweiligen Anordnung ist möglich, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht wesentlich geändert hat und die auferlegten Auflagen befolgt werden.
Bei der Aussetzung eines Haftbefehls kann das Gericht zur Gewährleistung der Wirkung der Maßnahme Auflagen (z. B. Vorlage von Ausweispapieren, Meldepflicht, territoriale Beschränkung) verbinden.
Der Beschleunigungsgrundsatz wirkt fort, schließt jedoch nicht grundsätzlich die Verlängerung oder Wiederholung einstweiliger Maßnahmen aus, sofern diese weiterhin verhältnismäßig sind.
Vorinstanzen
vorgehend OLG Celle, 20. April 2022, Az: 2 Ws 62/22 2 Ws 86/22, Beschluss
vorgehend LG Verden, 25. Februar 2022, Az: 1 Ks 148 Js 1066/22 (102/22), Beschluss
vorgehend BVerfG, 14. Juli 2022, Az: 2 BvR 900/22, Einstweilige Anordnung
nachgehend BVerfG, 16. Juni 2023, Az: 2 BvR 900/22, Einstweilige Anordnung
nachgehend BVerfG, 31. Oktober 2023, Az: 2 BvR 900/22, Urteil
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022 wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, wiederholt (§ 32 Absatz 6 Satz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes).
Gründe
I.
Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022 den Vollzug des gegen den Beschwerdeführer erlassenen Haftbefehls des Landgerichts Verden vom 25. Februar 2022 - 1 Ks 148 Js 1066/22 (102/22) - unter der Bedingung ausgesetzt, dass der Beschwerdeführer vorhandene Ausweispapiere (Personalausweis und Reisepass) zu den Akten des Landgerichts gibt. Zudem ist der Beschwerdeführer angewiesen worden, sich zweimal wöchentlich bei der von der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) zu bestimmenden Dienststelle nach näherer zeitlicher Festlegung durch diese zu melden. Ferner ist es ihm untersagt worden, das Gebiet seines Wohnortes (Stadt …) ohne Erlaubnis der Staatsanwaltschaft zu verlassen.
II.
Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 <115 f.>; 97, 102 <102>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
Dies ist vorliegend der Fall. Zur Begründung wird auf den Beschluss vom 14. Juli 2022 verwiesen. Die Sach- und Rechtslage hat sich seither nicht wesentlich geändert. Der Beschwerdeführer ist den ihm auferlegten Weisungen beanstandungsfrei nachgekommen. Auch eingedenk des Beschleunigungsgrundsatzes, der bei einem außer Vollzug gesetzten Haftbefehl prinzipiell weiterhin gilt (vgl. BVerfGE 53, 152 <159 f.>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Juli 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 54), sind die fortgeltenden Maßnahmen gegenüber dem Beschwerdeführer für weitere sechs Monate noch verhältnismäßig.
Zitiert (3)
- BVerfG · 2 BvR 1845/18 · 26.09.2019Einstweilige Anordnung: Aussetzung der Auslieferung nach Rumänien erneut wiederholt
- BVerfG · 2 BvR 1514/21 · 22.02.2022Wiederholung einstweiliger Anordnung zur Verfahrenssicherung in Verfassungsbeschwerde
- BVerfG · 2 BvR 900/22 · 14.07.2022BVerfG: Haftbefehl im Wiederaufnahmeverfahren (§ 362 Nr. 5 StPO) einstweilen ausgesetzt
Zitiert von (6)
- BVerfG · 2 BvR 211/25 · 15.10.2025Wiederholung einstweiliger Anordnung: Aussetzung Durchsuchungsbeschluss gegen Kirchengemeinde
- BVerfG · 2 BvR 637/23 · 07.11.2023Wiederholung einstweiliger Anordnung: Aussetzung des Vollzugs eines Unterbringungsbeschlusses
- BVerfG · 1 BvR 1691/22 · 28.02.2023Wiederholung einstweiliger Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung bei Kindesrückführung
- BVerfG · 2 BvR 618/24 · 21.02.2025Wiederholung einstweiliger Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe
- BVerfG · 2 BvR 829/24 · 14.01.2025Wiederholung einstweiliger Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe
- BVerfG · 2 BvR 900/22 · 16.06.2023Einstweilige Anordnung: Haftbefehl bis Verfassungsbeschwerde ohne Auflagen außer Vollzug