PKH und Beiordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren abgelehnt wegen Unzulässigkeit
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat 2. Kammer
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2380/17
- Datum
- 28.06.2018
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180628.2bvr238017
Abstrakte Rechtssätze
Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann Prozesskostenhilfe gemäß §§ 114 ff. ZPO bewilligt werden, diese kommt aber nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht, da das Verfassungsbeschwerdeverfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht.
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts und die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind nur dann gerechtfertigt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten.
Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer keinen konkreten Hoheitsakt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichnet.
Die Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 92 BVerfGG sind nicht erfüllt, wenn die Eingabe keine nachvollziehbare Darstellung einer Rechtsverletzung enthält.
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
Gründe
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 <110 ff.>; 1, 415 <416>; 79, 252 <253>; 92, 122 <123>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, juris, Rn. 2). Allerdings wird Prozesskostenhilfe nur unter strengen Voraussetzungen gewährt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht. Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 <19 f.>; 92, 122 <123>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, juris, Rn. 2).
Eine Verfassungsbeschwerde wäre unzulässig, weil die Beschwerdeführerin keinen konkreten Hoheitsakt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichnet. Darüber hinaus würde eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG genügen, weil die Begründung des Antrags eine Verletzung von Rechten im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG inhaltlich nachvollziehbar nicht ansatzweise erkennen lässt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitiert (5)
- BVerfG · 2 BvR 2258/09 · 09.07.2010Bewilligung von PKH und Beiordnung bei psychischer Erkrankung; Anrechnung nach § 67 Abs. 4 StGB
- BVerfG · 1 BvR 2014/16 · 02.12.2016Ablehnung von PKH und Beiordnung für beabsichtigte Verfassungsbeschwerden mangels Erfolgsaussichten
- BVerfG · 1 BvR 2680/16 · 08.03.2017Versagung von PKH und Beiordnung für Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit und fehlender Erfolgsaussichten
- BVerfG · 2 BvR 336/16 · 09.06.2017Ablehnung von PKH in Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Erforderlichkeit
- BVerfG · 2 BvR 1754/14 · 20.04.2017Art. 19 Abs. 4 GG: Unzureichende gerichtliche Kontrolle präventiven Polizeigewahrsams
Zitiert von (9)
- BVerfG · 2 BvR 336/19 · 10.02.2020Nichtannahme: Subsidiarität und Anforderungen des §184 GVG bei §172 StPO-Antrag
- BVerfG · 2 BvR 882/17 · 28.11.2018BVerfG: Verfassungsbeschwerde unzulässig wegen Subsidiarität nach unzureichender Anhörungsrüge
- BVerfG · 2 BvR 453/19 · 08.07.2019Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen unterlassener Anhörungsrüge; PKH abgelehnt
- BVerfG · 2 BvR 914/16 · 10.10.2019Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen unterlassener Anhörungsrüge
- BVerfG · 2 BvR 46/20 · 17.04.2020Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung – PKH abgelehnt
- BVerfG · 2 BvQ 19/20 · 07.04.2020Ablehnung einstweiliger Anordnung und PKH wegen offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerde
- BVerfG · 2 BvR 1965/19 · 13.11.2019Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde: Erschöpfung des Rechtswegs und Begründungsmangel
- BVerfG · 2 BvR 1369/19 · 23.07.2021Ablehnung von PKH und Beiordnung für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Erfolgsaussichten
- BVerfG · 2 BvR 1352/20 · 22.02.2021Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde; Ablehnung von PKH und Ablehnungsgesuch