Aufhebung der Unterbringungsanordnung (§64 StGB) mangels überwiegender Kausalität
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 246/23
- Datum
- 25.10.2023
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2023:251023B5STR246.23.0
Abstrakte Rechtssätze
Die Neufassung des § 64 StGB setzt voraus, dass die rechtswidrige Tat überwiegend auf einer Substanzkonsumstörung (‚Hang‘) beruht; eine bloße Mitursächlichkeit genügt nicht.
Das Tatgericht hat die überwiegende Kausalität zwischen dem Hang zum Rauschmittelkonsum und der Anlasstat positiv festzustellen; hierzu können sachverständige Feststellungen erforderlich sein.
Der Senat hat im Revisionsverfahren nach § 354a StPO die seit Inkrafttreten geltende Gesetzeslage (§ 2 Abs. 6 StGB, Neufassung § 64) auch für Altfälle zu beachten.
Feststellungen, dass Taten zur Finanzierung des Konsums dienten oder dass Rauschmittel vor der Tat eingenommen wurden, begründen allein keine überwiegende ursächliche Bedeutung; das Tatgericht muss quantitativ gegenüber sonstigen Ursachen überwiegen lassen.
Vorinstanzen
vorgehend BGH, 7. Juni 2023, Az: 5 StR 246/23, Beschluss
vorgehend LG Dresden, 21. April 2023, Az: 3 KLs 424 Js 53384/22
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 21. April 2023 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 21 Fällen des schweren Bandendiebstahls, wobei es dreimal beim Versuch blieb, und zwei weiteren Fällen des Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, eine Einziehungsentscheidung getroffen, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass zwei Jahre der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen sind. Die mit der allgemeinen Sachrüge geführte Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung der Unterbringungsentscheidung; im Übrigen ist sie im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO unbegründet.
Die Ausführungen des Landgerichts belegen nicht, dass die Voraussetzungen der seit 1. Oktober 2023 geltenden und nach § 2 Abs. 6 StGB auch für Altfälle maßgeblichen Neufassung des § 64 StGB vorliegen, was der Senat nach § 354a StPO zu beachten hat. Beim Angeklagten liegt zwar ein langjähriges Abhängigkeitssyndrom hinsichtlich „Crystal“ (Metamphetamin) vor, das den von der Neufassung des § 64 Satz 1 StGB vorausgesetzten Begriff einer Substanzkonsumstörung erfüllt (vgl. näher BT-Drucks. 20/5913 S. 69). Die bisherigen Feststellungen belegen aber nicht, dass die Taten des Angeklagten im Sinne der Neuregelung „überwiegend“ hierauf zurückgehen.
Der Gesetzgeber hat hierzu ausgeführt (BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f.): „Durch die Ergänzung des Wortes ‚überwiegend‘ soll nunmehr gesetzlich konkretisiert werden, unter welchen Voraussetzungen ein kausaler Zusammenhang zwischen ‚Hang‘ und ‚Anlasstat‘ angenommen werden kann. Nur für den Fall, dass die rechtswidrige Tat überwiegend auf den Hang der Person, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, zurückgeht, ist ein solcher künftig anzunehmen. ‚Überwiegend‘ ursächlich ist der ‚Hang‘ für die ‚Anlasstat‘, wenn dieser mehr als andere Umstände für die Begehung der Tat ausschlaggebend war … Die Mitursächlichkeit des Hangs für die Tat ist für die Annahme der Kausalität also nur noch dann ausreichend, wenn sie quantitativ andere Ursachen überwiegt. Eine Mitursächlichkeit des ‚Hangs‘ für die ‚Anlasstat‘ unterhalb dieser Schwelle reicht für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals nicht mehr aus. Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht – ggf. unter sachverständiger Beratung – positiv festzustellen.“
Das Landgericht hat bei seiner Prüfung – zum damaligen Zeitpunkt zutreffend – diesen strengeren Anordnungsmaßstab nicht vor Augen gehabt und deshalb seine Feststellungen nicht daran ausgerichtet. Die vom Landgericht getroffene Feststellung, der offenbar über keine nennenswerten anderweitigen Einkünfte im Tatzeitraum verfügende Angeklagte habe die Taten „(auch) zur Finanzierung seines ... Betäubungsmittelkonsums begangen“, belegt – auch wenn sie nach dem damaligen Rechtszustand ausreichend war – ein solches Überwiegen nicht. Soweit das Landgericht darauf verwiesen hat, der Angeklagte habe das Metamphetamin gezielt vor Tatbegehung eingenommen, um Hemmungen zu beseitigen, bleibt unberücksichtigt, dass ein symptomatischer Zusammenhang fehlen kann, wenn sich der Täter ohne Rauschmitteleinfluss zur Tat entscheidet und erst anschließend gezielt durch Einnahme von Rauschmitteln enthemmt, um die Tat leichter begehen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 – 1 StR 293/90, NJW 1990, 3282; Beschluss vom 30. Juni 2016 – 3 StR 231/16; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 39).
Weil das Landgericht den durch die Neufassung des § 64 StGB veränderten und für die Senatsentscheidung nach § 2 Abs. 6 StGB und § 354a StPO maßgeblichen Anordnungsmaßstab noch nicht berücksichtigen konnte, bedarf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erneuter Prüfung und Entscheidung. Der Senat hebt die zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatgericht widerspruchsfreie neue Feststellungen zu ermöglichen.
| Gericke | Köhler | Werner | |||
| Mosbacher | Resch |
Zitiert von (30)
- BGH · 5 StR 345/23 · 07.11.2023Revision hinsichtlich Unterbringung in Entziehungsanstalt aufgehoben; Rest verworfen
- BGH · 3 StR 157/23 · 25.01.2024BGH: Faustschlag gegen Schläfe kann § 224 I Nr. 5 StGB erfüllen; § 64 StGB nF „überwiegend“
- BGH · 3 StR 304/23 · 13.12.2023BGH: § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfordert subjektive Zweckbestimmung des Messers
- BGH · 3 StR 455/23 · 23.01.2024BGH: Doppelverwertung bei § 224 StGB und neue Hang-Anforderungen des § 64 StGB nF
- BGH · 5 StR 407/23 · 20.11.2023Revision: Aufhebung der Unterbringung nach Neufassung des § 64 StGB, Zurückverweisung
- BGH · 5 StR 481/23 · 21.05.2024BGH: Umqualifizierung von Cannabis-Handel nach KCanG, Aufhebung von Strafen und Maßregel
- BGH · 5 StR 254/24 · 14.08.2024Revision: Anwendung des Konsumcannabisgesetzes, Aufhebung tateinheitlicher Schuldsprüche und Rückverweisung
- BGH · 5 StR 569/23 · 27.02.2024Revision: Teilaufhebung der Einziehung und Aufhebung des Maßregelausspruchs
- BGH · 2 StR 2/24 · 19.06.2024Freispruchaufhebung wegen lückenhafter Beweiswürdigung und Verstoßes gegen § 264 StPO
- BGH · 5 StR 512/23 · 02.01.2024Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Aufhebung der Unterbringung und Entfall der Einziehung
- BGH · 4 StR 397/23 · 30.01.2024Revision führt zur Aufhebung des Maßregelausspruchs nach §64 StGB und Rückverweisung
- BGH · 1 StR 5/25 · 06.02.2025Revision: Aufhebung der Unterbringung nach § 64 StGB und Vorwegvollzugsaufhebung
- BGH · 5 StR 460/23 · 05.12.2023Revision: Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt nach § 64 StGB
- BGH · 3 StR 225/23 · 14.12.2023§ 64 StGB nF: Aufhebung der Unterbringung mangels tragfähiger Erfolgsprognose
- BGH · 4 StR 19/24 · 26.03.2024Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt wegen fehlendem überwiegendem Hang
- BGH · 5 StR 545/23 · 02.01.2024Revision führt zur Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt (§64 StGB)
- BGH · 5 StR 339/23 · 17.01.2024BGH zu Strafmilderung beim BtM-Handel: Verzicht auf BtM und TKÜ als Milderungsgrund
- BGH · 4 StR 59/24 · 12.03.2024Aufhebung der Unterbringungsanordnung (§64 StGB nF) mangels erforderlicher Feststellungen
- BGH · 6 StR 549/23 · 10.01.2024Maßregelausspruch nach §64 StGB aufgehoben – Zurückverweisung wegen unzureichender Feststellungen
- BGH · 4 StR 545/24 · 18.06.2025Einziehung von Taterträgen: Mitverfügungsgewalt trotz weisungsgebundener Weiterleitung
- BGH · 4 StR 579/24 · 26.03.2025Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt: fehlende überwiegende Mitursächlichkeit
- BGH · 6 StR 144/24 · 28.05.2024Aufhebung der Unterbringung nach §64 StGB mangels Nachweis überwiegenden Hangs
- BGH · 3 StR 36/24 · 14.05.2024BGH: Schuldspruchänderung wegen Cannabisgesetz; Aufhebung der Maßregel mangels symptomatischem Zusammenhang
- BGH · 4 StR 373/23 · 12.12.2023Aufhebung der Unterbringung nach § 64 StGB wegen Anwendung der Neufassung
- BGH · 6 StR 588/23 · 05.03.2024Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt mangels Nachweis des überwiegenden Hangs
- BGH · 6 StR 521/23 · 15.05.2024Revision: Aufhebung der Unterbringung nach §64 StGB und Teilaufhebung der Einziehung
- BGH · 3 StR 185/23 · 14.12.2023Beihilfe/Anbau von Cannabis: Notstand abgelehnt; Unterbringung nach §64 StGB aufgehoben
- BGH · 5 StR 412/23 · 04.12.2023Revision führt zur Aufhebung der Unterbringungsanordnung nach § 64 StGB
- BGH · 4 StR 487/22 · 14.02.2024Revision zu Raub: Zurechnung sukzessiver Gewalthandlungen und §64 StGB offengelassen
- BGH · 6 StR 347/25 · 07.10.2025Revision teilweise erfolgreich: Schuldspruch zu besonders schwerem Raub geändert; Strafe und Unterbringung aufgehoben