§ 460 STPO
Entscheidungen, in denen § 460 STPO als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussBGH · 4 StR 73/16 · 08.06.2016Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung bei Tat zwischen zwei Vorverurteilungen
- BeschlussBGH · 2 StR 31/16 · 25.02.2016Revision zu Gesamtfreiheitsstrafe: Zurückverweisung wegen unterlassenem Härteausgleich
- BeschlussOberlandesgericht Hamm · 1 Ws 74/15 · 03.03.2015Widerruf der Strafaussetzung trotz möglicher nachträglicher Gesamtstrafenbildung
- BeschlussBGH · 3 StR 245/14 · 21.08.2014Revision: Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs und Übertragung auf Beschlussverfahren §§460,462 StPO
- BeschlussBGH · 3 StR 320/14 · 20.08.2014Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs wegen fehlerhafter Einbeziehung einer Geldstrafe
- BeschlussBGH · 4 StR 537/13 · 13.03.2014Revision teilweise stattgegeben; Entscheidung über Gesamtstrafe an Nachverfahren verwiesen
- BeschlussBGH · 4 StR 356/13 · 18.12.2013Zäsurwirkung bei Absehen von Einbeziehung einer Geldstrafe in die Gesamtstrafe
- BeschlussOberlandesgericht Hamm · 3 Ws 254-257/13 · 26.09.2013Widerruf der Strafaussetzung: Keine Grundlage bei nicht mehr existierender Gesamtstrafe
- BeschlussBGH · 3 StR 161/13 · 26.06.2013Revision: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung – Strafbefehl nicht einbezogen
- BeschlussOberlandesgericht Hamm · 3 RVs 7/13 · 18.03.2013Berufungsbeschränkung und nachträgliche Gesamtgeldstrafe – Entscheidungspflicht des Gerichts
- BeschlussBGH · 5 StR 462/12 · 20.02.2013Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Einbeziehung nicht gesamtstraffähiger Vorverurteilungen
- UrteilBGH · 1 StR 530/11 · 06.03.2012BGH zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung: Keine fiktive Vollstreckung einbezogener Einzelstrafen
- BeschlussBGH · 2 ARs 458/11 · 22.12.2011Zuständigkeitsbestimmung nach §14 StPO bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung
- BeschlussBGH · 1 StR 191/11 · 29.06.2011Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs; Verweisung zur Entscheidung im Beschlussweg
- BeschlussBGH · 1 StR 212/10 · 07.07.2010Berufungsbeschränkung auf Bewährung hindert Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) nicht