Verfassungsbeschwerde mangels Fristnachweis als unzulässig verworfen
- Gericht
- Verfassungsgerichtshof NRW
- Spruchkörper
- VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
- Aktenzeichen
- VerfGH 21/23.VB-2
- Datum
- 16.05.2023
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0516.VERFGH21.23VB2.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Verfassungsbeschwerde erfordert eine substantiiert ausgeführte Begründung, die über die bloße Nennung des verletzten Rechts und der angegriffenen Maßnahme hinausgeht und eine umfassende Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen ermöglicht.
Der Beschwerdeführer muss schlüssig darlegen, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 VerfGHG gewahrt ist, wenn der Fristbeginn nicht kalendarisch offensichtlich ist; bloßes Anbieten der Möglichkeit der Fristwahrung genügt nicht.
Die Darlegungspflicht umfasst insbesondere die schlüssige Angabe des Zugangszeitpunkts entscheidungserheblicher Schriftstücke oder die Vorlage entsprechender Unterlagen; fehlen diese, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig.
Die Begründungsanforderung dient der effizienten und zügigen Bearbeitung durch den Verfassungsgerichtshof und soll Nachforschungen des Gerichts vermeiden.
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Gründe
Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist. Sie genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG.
1. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfassungsbeschwerde einer substantiierten Begründung, die sich nicht lediglich in der Nennung des verletzten Rechts und in der Bezeichnung der angegriffenen Maßnahme erschöpfen darf. Erforderlich ist vielmehr zum einen ein Vortrag, der dem Verfassungsgerichtshof eine umfassende Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen etwa durch Beiziehung von Akten des Ausgangsverfahrens ermöglicht (vgl. nur VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 – VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 2, und vom 30. Juni 2020 – VerfGH 81/20.VB-1, juris, Rn. 2). Zum anderen muss sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers auch ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde erfüllt sind (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 – VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2, und vom 23. Februar 2021 – VerfGH 10/21.VB-1, juris, Rn. 2).
Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört deshalb auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs Zweifel bestehen können und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 – VerfGH 38/19.VB-2, NWVBl. 2020, Sonderheft 45 = juris, Rn. 3, vom 16. Juni 2020 – VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, vom 23. Februar 2021 – VerfGH 163/20.VB-1, juris, Rn. 9, vom 23. März 2021 – VerfGH 28/21.VB-1, juris, Rn. 5, und vom 8. Oktober 2021 – VerfGH 105/21.VB-3, juris, Rn. 5; siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 2018 – 2 BvR 1548/14, juris, Rn. 15, m. w. N., vom 21. September 2020 – 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104 = juris, Rn. 17, und vom 8. August 2021 – 2 BvR 171/20, juris, Rn. 14).
Der Beschwerdeführer muss durch seine Darlegung die Prüfung ermöglichen, ob die Monatsfrist gewahrt ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 – VerfGH 38/19.VB-2, NWVBl. 2020, Sonderheft 45 = juris, Rn. 3). Es genügt nicht, dass nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers die Fristwahrung in Betracht kommt. Auf der Grundlage des Beschwerdevortrags muss vielmehr zuverlässig beurteilt werden können, dass die Verfassungsbeschwerde die Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG wahrt. Die Möglichkeit der Verfristung muss deshalb durch die Beschwerdebegründung oder die vorgelegten Unterlagen ausgeschlossen sein (vgl. zur inhaltsgleichen bundesrechtlichen Vorbildnorm des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juni 2014 – 2 BvR 1004/13, juris, Rn. 11 ff., vom 24. Februar 2021 – 2 BvR 428/18, juris, Rn. 10 ff., und vom 8. August 2021 – 2 BvR 171/20, juris, Rn. 22 f.).
Wie die Begründungspflicht im Allgemeinen stellt auch die darin enthaltene Anforderung einer schlüssigen Darlegung der Einhaltung der Monatsfrist sicher, dass der Verfassungsgerichtshof seiner Aufgabe zunächst ohne weitere eigene Nachforschungen nachkommen kann und ihm dadurch trotz beschränkter personeller Ressourcen eine zügige und effektive Bearbeitung eingegangener Verfassungsbeschwerden möglich bleibt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 – VerfGH 163/20.VB-1, juris, Rn. 10, m. w. N., und vom 23. März 2021 – VerfGH 28/21.VB-1, juris, Rn. 6).
2. Diese Anforderungen sind hier nicht erfüllt, weil die Beschwerdeführerin nicht mitteilt, wann ihr der Beschluss des Amtsgerichts Lünen vom 6. Januar 2023 über ihre Anhörungsrüge zugegangen ist, und sich der Zeitpunkt des Zugangs dieses Beschlusses auch nicht den vorgelegten Unterlagen entnehmen lässt.
Die Verfassungsbeschwerde ist am Montag, dem 13. Februar 2023 beim Verfassungsgerichtshof eingegangen. Die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 VerfGHG wäre gemäß § 13 Satz 1 VerfGHG i.V.m. § 57 Abs. 2 VwGO, § 222 Abs. 1 ZPO und § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 und § 193 BGB nur dann gewahrt, wenn der Beschluss vom 6. Januar 2023 der Beschwerdeführerin frühestens am 11. Januar 2023 zugegangen wäre. Dies ist möglich; es verbleiben aber – auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der 6. Januar 2023 ein Freitag war – Zweifel, so dass es insoweit weiterer Angaben der Beschwerdeführerin bedurft hätte.
Zitiert (14)
- BVerfG · 2 BvR 1004/13 · 12.06.2014Nichtannahme: Beginn der Monatsfrist (§93 BVerfGG) mit erster Zustellung bei mehrfacher Bekanntmachung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 38/19.VB-2 · 05.11.2019Verfassungsbeschwerde wegen Begründungsmangel und unzulässigem RVG‑Gegenstand verworfen
- BVerfG · 2 BvR 1548/14 · 11.07.2018Verfassungsbeschwerde unzulässig wegen unwahren Fristvortrags; Missbrauchsgebühr (§ 34 Abs. 2 BVerfGG)
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 67/19.VB-2 · 17.03.2020Verfassungsbeschwerde unzulässig wegen unzureichender Begründung und Zweifeln an Rechtswegerschöpfung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 11/20.VB-1 · 12.05.2020Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung und Fristversäumnis verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 58/20.VB-3 · 16.06.2020VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde gegen PKH-Versagung wegen Fristversäumnis unzulässig
- BVerfG · 2 BvR 428/18 · 24.02.2021Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Darlegung der Fristwahrung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 81/20.VB-1 · 30.06.2020Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen
- BVerfG · 1 BvR 528/19 · 21.09.2020Art. 6 II GG: Fremdunterbringung nach § 1666 BGB erfordert tragfähige Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 163/20.VB-1 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung als unzulässig verworfen
- BVerfG · 2 BvR 171/20 · 08.08.2021Verfassungsbeschwerde unzulässig: fehlender Vortrag zu Zustellungszeitpunkten und Fristwahrung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 28/21.VB-1 · 23.03.2021Verfassungsbeschwerde im Bußgeldverfahren als unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 10/21.VB-1 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde unzulässig: Begründungs- und Fristnachweis fehlt
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 105/21.VB-3 · 08.10.2021Verfassungsbeschwerde gegen Strafbefehl: Unzulässig wegen fehlender Begründung und Fristdarlegung
Zitiert von (9)
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 58/22.VB-1 · 13.06.2023VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 37/23.VB-1 · 04.07.2023Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung als Bevollmächtigter mangels Fristnachweis verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 29/24.VB-3 · 14.05.2024Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 66/24.VB-1 · 09.07.2024Verfassungsbeschwerde verworfen: Unzureichende Begründung und fehlende Fristdarlegung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 85/23.VB-2 · 12.12.2023Verfassungsbeschwerde gegen LSG-Beschlüsse mangels Frist- und Substantiierung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 33/24.VB-3 und VerfGH 34/24.VB-3 · 09.04.2024Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach E‑Scooter-Trunkenheitsfahrt unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 51/25.VB-1 · 28.10.2025Verfassungsbeschwerde gegen Richterablehnung: Unzulässig wegen unzureichender Begründung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 69/23.VB-2 · 12.09.2023Verfassungsbeschwerde unzulässig wegen nicht ausreichender Fristbegründung (§55 VerfGHG)
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 1/24.VB-2 · 12.03.2024Verfassungsbeschwerde gegen Verwerfung der Revision als unzulässig zurückgewiesen