Verfassungsbeschwerde wegen Begründungsmangel und unzulässigem RVG‑Gegenstand verworfen
- Gericht
- Verfassungsgerichtshof NRW
- Spruchkörper
- VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
- Aktenzeichen
- VerfGH 38/19.VB-2
- Datum
- 05.11.2019
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:VFGHNRW:2019:1105.VERFGH38.19VB2.00
Abstrakte Rechtssätze
Ist der Zeitraum zwischen der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und der Einlegung der Verfassungsbeschwerde derart lang, dass eine Fristversäumnis ernsthaft denkbar ist, hat der Beschwerdeführer jene Umstände vorzutragen, anhand derer die Wahrung der Beschwerdefrist geprüft werden kann.
Die Begründungsanforderungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer sich hinreichend und konkret mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung auseinandersetzt.
Die Auslegung oder Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (z. B. § 14 RVG) ist nach § 53 Abs. 2 VerfGHG kein zulässiger Gegenstand der Individualverfassungsbeschwerde, soweit es nicht die Anwendung von Bundesprozessrecht durch ein Landesgericht betrifft.
Eine Erstattung von Auslagen nach § 63 Abs. 4 VerfGHG kommt nur bei einem Obsiegen des Beschwerdeführers in Betracht.
Leitsatz
1. Ist der Zeitraum zwischen dem Datum der letztinstanzlich ergangenen fachgerichtlichen Entscheidung und der Einlegung der Verfassungsbeschwerde derart lang, dass eine Versäumung der Beschwerdefrist ernsthaft in Betracht kommt, muss der Beschwerdeführer diejenigen Umstände vortragen, anhand derer die Wahrung der Beschwerdefrist geprüft werden kann.
2. Die Darlegungsanforderungen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VerfGHG verlangen außerdem, dass der Beschwerdeführer sich hinreichend mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung auseinandersetzt.
3. Die Ausführung oder Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist gemäß § 53 Abs. 2 VerfGHG kein zulässiger Gegenstand der Individualverfassungsbeschwerde, weil insoweit nicht die Anwendung von Prozessrecht des Bundes durch ein Gericht des Landes betroffen ist.
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Gründe
1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGHG) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 400), durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist.
a) Die Begründung der Verfassungsbeschwerde genügt nicht den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG ergebenden Anforderungen.
aa) Diese verlangen nicht lediglich einen solchen Vortrag, der dem Verfassungsgerichtshof eine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen etwa durch Beiziehung mehr oder weniger umfangreicher Akten des Ausgangsverfahrens ermöglicht (stRspr seit VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 – VerfGH 1/19.VB-1 –, www.nrwe.de, Rn. 9 ff.). Jedenfalls dann, wenn der Zeitraum zwischen dem Datum der letztinstanzlich ergangenen fachgerichtlichen Entscheidung und der Einlegung der Verfassungsbeschwerde derart lang ist, dass eine Versäumung der Beschwerdefrist ernsthaft in Betracht kommt, muss der Beschwerdeführer auch diejenigen Umstände vortragen, anhand derer die Wahrung der Beschwerdefrist geprüft werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. September 2019 – 1 BvR 1700/19 –, juris, Rn. 4, und vom 29. September 2008 – 2 BvR 1682/08 –, juris, Rn. 1; Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2019, § 92 Rn. 32). Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn z. B. bereits anhand eines Eingangsstempels der Zeitpunkt des Zugangs der maßgeblichen Entscheidung erkennbar ist und damit die Prüfung ermöglicht wird, ob die Monatsfrist gewahrt ist.
Gemessen daran genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den Begründungsanforderungen, weil sie nicht die Feststellung ermöglicht, dass der Beschwerdeführer die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG eingehalten hat. Die Verfassungsbeschwerde wurde erst am 23. Juli 2019 und damit mehr als drei Monate nach dem Datum des letztinstanzlich ergangenen Beschlusses des Landessozialgerichts (5. April 2019) eingelegt und begründet. Wann dem Beschwerdeführer dieser Beschluss tatsächlich zugegangen ist, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
bb) Abgesehen davon genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde auch deshalb nicht den Anforderungen aus § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VerfGHG, weil sich der Beschwerdeführer nicht hinreichend mit den Begründungen der angefochtenen gerichtlichen Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 – VerfGH 2/19.VB-2 –, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 – 2 BvR 2500/09 u. a. –, BVerfGE 130, 1 = juris, Rn. 96; VerfGH BB, Beschluss vom 19. Januar 2018 – 81/17 –, juris, Rn. 34; VerfGH BW, Beschluss vom 11. Juli 2016 – 1 VB 26/16 –, juris, Rn. 18; VerfGH BE, Beschluss vom 16. März 2010 – 111/09 u. a. –, juris, Rn. 16).
Im Kern leitet der Beschwerdeführer die Verletzung seiner Grundrechte daraus her, dass das Sozialgericht und das Landessozialgericht eine uneingeschränkte Befugnis zur Prüfung der vom Rechtsanwalt auf Grundlage des § 14 Abs. 1 RVG zu bestimmenden Gebühr angenommen hätten. Im Wesentlichen führt er aus, die Gerichte hätten die Grenzen der ihnen zustehenden Ermessenskontrolle überschritten, indem sie bzw. das Jobcenter sich unter Verstoß gegen die prozessrechtlichen Vorschriften des § 54 Abs. 2 Satz 2 und § 131 Abs. 3 SGG für befugt gehalten hätten, die allein ihm übertragene Ermessensentscheidung bei der Gebührenbestimmung zu ersetzen, anstatt eine Verpflichtung zur Neubescheidung auszusprechen. Dabei behauptet der Beschwerdeführer zu Unrecht, für die Annahme einer uneingeschränkten Befugnis zur Kontrolle und Korrektur der vom Rechtsanwalt bestimmten Gebühr gebe es offenkundig keine Stütze im Gesetz. Er setzt sich nicht damit auseinander, dass die Sozialgerichte gerade nicht von einer Kontrolle einer sozialbehördlichen Ermessensentscheidung im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG ausgegangen sind. Stattdessen hat insbesondere das Landessozialgericht seine Prüf- und Entscheidungsbefugnis ausdrücklich auf § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG gestützt (S. 6 des Beschlussabdrucks). Hiernach ist, wenn die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen ist, die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Mit dieser Vorschrift und ihrer Bedeutung für die angegriffenen Maßnahmen befasst sich der Beschwerdeführer bei seinen verfassungsrechtlichen und einfach-rechtlichen Ausführungen nicht.
b) Geht es mithin im Kern um die Auslegung und Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG, ist die Verfassungsbeschwerde gemäß § 53 Abs. 2 VerfGHG auch deshalb unzulässig, weil dies keine Vorschrift des Prozessrechts des Bundes ist, sondern des materiellen Bundesrechts.
2. Seine Auslagen sind dem Beschwerdeführer nicht zu erstatten. § 63 Abs. 4 VerfGHG sieht eine Auslagenerstattung nur für den hier nicht vorliegenden Fall eines Obsiegens des Beschwerdeführers vor.
Zitiert (3)
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 1/19.VB-1 · 18.06.2019Gegenvorstellung gegen VB-Beschluss: Substantiierungspflicht der Verfassungsbeschwerde
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 2/19.VB-2 · 30.04.2019PKH-Versagung trotz Verfahrensaussetzung: Verstoß gegen Rechtsschutzgleichheit
- BVerfG · 1 BvR 1700/19 · 27.09.2019Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde: Dienstaufsichtsbeschwerde hemmt Monatsfrist nicht
Zitiert von (30)
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 45/19.VB-1 · 20.12.2019Verfassungsbeschwerde zu Masterzulassung mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 82/20.VB-2 · 13.10.2020VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde gegen OVG-Beschluss im Prüfungsrecht unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 20/20.VB-1 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 67/19.VB-2 · 17.03.2020Verfassungsbeschwerde unzulässig wegen unzureichender Begründung und Zweifeln an Rechtswegerschöpfung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 65/19.VB-3 · 16.06.2020Lehramtszulassung und Streitwert: Verfassungsbeschwerden teils unzulässig, sonst unbegründet
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 21/20.VB-2 · 25.08.2020Verfassungsbeschwerde wegen Berufungszurückweisung im Dieselskandal als unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 19/20.VB-3 · 26.01.2021Verfassungsbeschwerde gegen Befangenheitsablehnung im Arzthaftungsprozess unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 107/20.VB-2 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtskostenrechnung wegen Aktenversand: unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 21/23.VB-2 · 16.05.2023Verfassungsbeschwerde mangels Fristnachweis als unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 115/20.VB-1 · 27.04.2021VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 97/20.VB-3 · 26.01.2021Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Messgerät: unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 163/20.VB-1 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung als unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 63/21.VB-3 · 15.06.2021Verfassungsbeschwerde gegen Eilverfahrensbeschlüsse und Kostenauflage bei Coronaschutzverordnung zurückgewiesen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 41/21.VB.-2 · 23.03.2021Verfassungsbeschwerde gegen Corona-bedingte Vollzugslockerungsbeschränkungen unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 105/22.VB-3 · 28.03.2023Verfassungsbeschwerde gegen Kostenfestsetzung (§14 RVG) als unzulässig zurückgewiesen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 8/22.VB-2 · 22.03.2022Verfassungsbeschwerde gegen Nicht-Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel als unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 181/20.VB-3 · 23.04.2021Verfassungsbeschwerde gegen Unterhaltsabänderung: unzureichende Begründung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 29/24.VB-3 · 14.05.2024Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 192/20.VB-2 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen Prüfungsbesetzung (§ 31 Abs. 2 S. 2 OVP NRW) unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 100/20.VB-3 · 27.10.2020Verfassungsbeschwerde gegen Disziplinarmaßnahme wegen RUMA-Drogentest unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 66/24.VB-1 · 09.07.2024Verfassungsbeschwerde verworfen: Unzureichende Begründung und fehlende Fristdarlegung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 134/20.VB-2 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung im Arzthaftungs-/Behandlungsvertrag unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 85/23.VB-2 · 12.12.2023Verfassungsbeschwerde gegen LSG-Beschlüsse mangels Frist- und Substantiierung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 74/21.VB-2 · 18.05.2021Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Sorgerechtsentscheidungen als unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 25/22.VB-2 · 21.09.2022Verfassungsbeschwerde zur Rückzahlung von Sicherheitsleistung unzulässig (Frist/Begründung)
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 129/21.VB-1 · 01.02.2022Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsgerichtliche Entscheidungen unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 15/21.VB-3 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Ordnungsgeldantrag in Umgangssache – unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 75/20.VB-3 · 14.07.2020Verfassungsbeschwerde gegen PKH-Ablehnung im Klageerzwingungsverfahren: unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 51/25.VB-1 · 28.10.2025Verfassungsbeschwerde gegen Richterablehnung: Unzulässig wegen unzureichender Begründung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 91/20.VB-3 · 14.07.2020Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren verworfen