BVerfG Beschluss
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 26/25
- Datum
- 08.06.2026
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260608.2bvc002625
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen. Es verwies hierfür auf die bereits in einem Schreiben der Berichterstatterin mitgeteilten Gründe. Von einer weitergehenden Begründung sah das Gericht gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG ab. Inhaltliche Aussagen zu den Wahlprüfungsrügen enthält der Beschluss nicht.
Abstrakte Rechtssätze
1
Eine Wahlprüfungsbeschwerde ist zu verwerfen, wenn ihr aus den den Beteiligten bereits mitgeteilten Gründen der Erfolg versagt bleibt.
2
Das Bundesverfassungsgericht kann nach § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren Begründung seiner Entscheidung absehen.
3
Bei einer Entscheidung ohne weitere Begründung lassen sich aus dem Beschluss selbst keine tragenden Aussagen zu den materiellen Wahlprüfungsrügen ableiten.
Relevante Normen
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 23. März 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.