Eilantrag gegen Verneinung der Beteiligungsfähigkeit kommunaler Fraktionen verworfen
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- Aktenzeichen
- 1 BvQ 124/20
- Datum
- 09.11.2020
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201109.1bvq012420
Abstrakte Rechtssätze
Die Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG erfordert eine substantielle Darlegung konkreter entscheidungserheblicher Umstände; bloße Pauschalbehauptungen genügen nicht.
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht ist unzulässig, wenn der Antragsteller die behauptete Gehörsverletzung nicht substantiiert darlegt.
Eine Abweichung der Vorinstanz von der gängigen Rechtsprechung oder Literatur begründet nur dann eine Gehörsverletzung, wenn der Antragsteller konkrete Anhaltspunkte vorträgt, aus denen die überraschende Rechtsauffassung und ihre Relevanz für die Entscheidung ersichtlich sind.
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts über den Erlass einstweiliger Anordnungen sind in der Regel unanfechtbar.
Vorinstanzen
vorgehend Thüringer Oberverwaltungsgericht, 5. November 2020, Az: 3 EN 737/20, Beschluss
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe
Der Antrag ist unzulässig.
Die Antragstellerin hat nicht substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 122, 63 <74>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, Rn. 4), durch die der gängigen Rechtsprechung und Literatur entsprechende Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts zur Beteiligungsfähigkeit von kommunalen Ratsfraktionen überrascht und damit in ihrem Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt worden zu sein.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitiert (3)
- BVerfG · 1 BvQ 28/15 · 20.08.2015Einstweilige Anordnung unzulässig: Isolierter eA-Antrag ohne substantiierten Verfassungsrügen
- BVerfG · 1 BvQ 49/16 · 27.12.2016Einstweilige Anordnung abgelehnt: Unzureichende Substantiierung im Sorgerechtsfall
- BVerfG · 1 BvQ 4/17 · 17.01.2017Ablehnung einstweiliger Anordnung wegen Subsidiarität und mangelhafter Substantiierung