Erinnerung gegen Kostenansatz im WEG-Verfahren zurückgewiesen
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- V ZR 45/20
- Datum
- 24.02.2021
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2021:240221BVZR45.20.0
Abstrakte Rechtssätze
Eine Eingabe, die die Nichthebung von Gerichtskosten beantragt, kann als Erinnerung gegen den Kostenansatz im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegen sein; über sie entscheidet beim BGH der Einzelrichter nach § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, sofern der Kostenbeamte nicht abgeholfen hat.
Eine fehlerhafte Sachbehandlung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG liegt nur vor, wenn das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstößt oder einen schweren, offen zutage tretenden Verfahrensfehler begeht.
Der Gebührenstreitwert (für den Kostenansatz) und der Beschwerdewert sind nicht zwingend gleichzusetzen; gesetzliche Vorgaben können für bestimmte Rechtsgebiete (z. B. § 49a GKG im Wohnungseigentumsrecht) zusätzliche Kriterien zur Bemessung des Gebührenstreitwerts vorgeben.
Eine Erinnerung gegen einen Kostenansatz ist unbegründet, wenn die vorgebrachten Einwände nicht substantiiert darlegen, dass ein die Kostenentscheidung belastender Verfahrens- oder Bewertungsfehler vorliegt.
Vorinstanzen
vorgehend BGH, 1. Oktober 2020, Az: V ZR 45/20, Beschluss
vorgehend LG Itzehoe, 10. Januar 2020, Az: 11 S 87/17
vorgehend AG Oldenburg (Holstein), 4. Dezember 2017, Az: 16 C 39/17
Tenor
Die Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs mit Kostenrechnung vom 3. November 2020, Kassenzeichen 780020145626, wird zurückgewiesen.
Gründe
1. Der Antrag der Klägerin, Gerichtskosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 21 GKG nicht zu erheben, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegen. Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG der Einzelrichter, nachdem der Kostenbeamte nicht abgeholfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. März 2019 - IV ZR 30/18, juris m.w.N.).
2. Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Eine fehlerhafte Sachbehandlung durch das Gericht im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt voraus, dass das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zu Tage tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00, NJW-RR 2003, 1294). Das ist nicht der Fall; ein Verfahrensfehler ist dem Senat nicht unterlaufen. Die Klägerin verkennt, dass die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebliche Beschwer und der Gebührenstreitwert generell nicht gleichgesetzt werden, sondern auseinanderfallen können (vgl. MüKoZPO/Krüger, 8. Aufl., § 542 Rn. 20); dazu kommt es u.a. dann, wenn der Gebührenstreitwert aufgrund gesetzlicher Anordnung nicht (nur) nach dem für die Beschwer maßgeblichen (einfachen) klägerischen Interesse bemessen wird, sondern weitere Faktoren einzubeziehen sind. Eine solche gesetzliche Vorgabe enthält der hier anwendbare § 49a GKG in der bis zum 1. Dezember 2020 geltenden Fassung für das Wohnungseigentumsrecht.
| Brückner | |
Zitiert (2)
Zitiert von (9)
- BGH · VIII ZR 193/24 · 27.08.2025Zurückweisung der Erinnerung gegen Kostenansatz des BGH (Revision unzulässig)
- BGH · VIII ZR 165/24 · 28.10.2025Ablehnungsgesuch verworfen; Erinnerung gegen Kostenansatz zurückgewiesen
- BGH · IV ZR 146/23 · 22.04.2025Erinnerung gegen Kostenansatz ohne kostenrechtliche Einwände zurückgewiesen
- BGH · VIII ZR 122/24 · 29.09.2025Verwerfung von Ablehnungsgesuch, Zurückweisung von Anhörungsrüge und Erinnerungen gegen Kostenansatz
- OLG · 36 U 4312/24 e · 03.02.2025Kosten nach Erledigung der Berufung infolge Urteilsberichtigung (§ 319 ZPO)
- Oberlandesgericht Düsseldorf · Kart 11/21 (V) · 23.11.2022Fusionskontrolle: Inlandsbezug bei Transaktionswertschwelle und Gebührenaufhebung
- BGH · VIII ZB 31/25 · 29.09.2025Verwerfung des Ablehnungsgesuchs und Zurückweisung der Erinnerung gegen Kostenansatz
- BGH · VIII ARZ 1/25 · 29.09.2025Verwerfung des Ablehnungsgesuchs und Zurückweisung von Erinnerungen gegen Kostenansätze
- BGH · VIII ZB 8/25 · 28.10.2025Verwerfung des Ablehnungsgesuchs und Zurückweisung der Erinnerung gegen Kostenansatz