Revision verworfen – Keine Beschwer bei Nichtanordnung der Unterbringung nach § 64 StGB
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 6. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 6 StR 90/25
- Datum
- 17.04.2025
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen mit der Revision angreifen, weil keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist.
Die Unzulässigkeit des Revisionsrechtsmittels wegen fehlender Beschwer gilt auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht lediglich noch über die Anordnung der Maßregel zu entscheiden ist.
Die Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB stellt auch nach der Neufassung durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juni 2023 eine belastende Maßnahme dar.
Vorinstanzen
vorgehend LG Hannover, 12. Dezember 2024, Az: 99 KLs 18/24
vorgehend BGH, 28. Mai 2024, Az: 6 StR 144/24, Beschluss
vorgehend LG Hannover, 6. Dezember 2023, Az: 63 KLs 16/23
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 12. Dezember 2024 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
Das Landgericht hatte den Angeklagten im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 6. Dezember 2023 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 18 Fällen unter Einbeziehung von Strafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und elf Monaten verurteilt, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass drei Jahre und drei Monate der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen sind. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Senat mit Beschluss vom 28. Mai 2024 (6 StR 144/24) das vorbenannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen auf, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden war, und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer hat von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision.
Das Rechtsmittel ist mangels Beschwer unzulässig. Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2024 – 6 StR 1/24; vom 15. Juli 2024 – 2 StR 217/24; vom 24. September 2024 – 5 StR 387/24, jeweils mwN). Dies gilt auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nur noch über die Frage zu entscheiden war, ob diese Maßregel anzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2023 – 5 StR 279/23). Entgegen der Auffassung der Revision handelt es sich auch nach der Neufassung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 203) bei der Anordnung der Maßregel um eine belastende Maßnahme (vgl. BT-Drucks. 20/5913 S. 49).
| Tiemann | Wenske | Arnoldi | |||
| Feilcke | von Schmettau |
Zitiert (5)
- BGH · 2 StR 217/24 · 15.07.2024Revision wegen Nichtanordnung des § 64 StGB als unzulässig verworfen
- BGH · 5 StR 279/23 · 01.08.2023Revision verworfen: Anfechtung des Unterbleibens einer Unterbringung (§64 StGB) unzulässig
- BGH · 6 StR 1/24 · 23.01.2024Revision verworfen: Nichtanordnung der Unterbringung (§ 64 StGB) nicht anfechtbar
- BGH · 5 StR 387/24 · 24.09.2024Revision verworfen: Kein Beschwer durch Nichtanordnung von § 64 StGB
- BGH · 6 StR 144/24 · 28.05.2024Aufhebung der Unterbringung nach §64 StGB mangels Nachweis überwiegenden Hangs
Zitiert von (9)
- BGH · 6 StR 136/26 · 24.06.2026§ 64 StGB: Maßregelaufhebung wegen unzureichender Erfolgsprognose
- BGH · 6 StR 196/25 · 07.08.2025Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt und Vorwegvollzug (§64 StGB)
- BGH · 6 StR 196/25 · 07.08.2025Revision gegen Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt aufgehoben und zurückverwiesen
- BGH · 6 StR 558/25 · 04.02.2026Revision verworfen: Keine Anfechtung wegen Unterlassung einer Unterbringung (§64 StGB)
- BGH · 6 StR 196/25 · 07.08.2025Revision: Aufhebung der Unterbringung (§64 StGB) und des Vorwegvollzugs
- BGH · 6 StR 622/24 · 18.03.2025Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt mangels tragfähiger Erfolgsaussicht (§64 StGB)
- BGH · 6 StR 196/25 · 07.08.2025Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt (§64 StGB) und Vorwegvollzug
- BGH · 6 StR 239/25 · 28.08.2025Revision der Staatsanwaltschaft: Aufhebung der Unterbringung nach § 64 StGB
- BGH · 6 StR 239/25 · 28.08.2025Aufhebung der Unterbringung in Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) – Zurückverweisung