Revision erfolglos; zulässiges Verteidigungsverhalten nicht hang- oder gefährlichkeitsbegründend
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 6. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 6 StR 39/26
- Datum
- 11.06.2026
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2026:110626B6STR39.26.0
Abstrakte Rechtssätze
Zulässiges Verteidigungsverhalten darf bei der Prüfung eines Hanges im Sinne des Maßregelrechts nicht zu Lasten des Angeklagten verwertet werden.
Zulässiges Verteidigungsverhalten ist kein tauglicher Anknüpfungspunkt für die Annahme einer Gefährlichkeit des Angeklagten.
Die revisionsgerichtliche Beanstandung einer unzulässigen Verwertung von Verteidigungsverhalten kann auch dann Anlass für einen klarstellenden Hinweis geben, wenn die Revision insgesamt unbegründet ist.
Vorinstanzen
vorgehend LG Frankfurt (Oder), 8. Juli 2025, Az: 3 KLs 17/24
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 8. Juli 2025 wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Verfahrensrüge hat aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 5. Februar 2026 keinen Erfolg, gibt dem Senat aber mit Blick auf die in der Revisionsbegründungsschrift mitgeteilte Äußerung des Strafkammervorsitzenden Anlass darauf hinzuweisen, dass zulässiges Verteidigungsverhalten weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Beschlüsse vom 27. März 2025 - 5 StR 610/24, Rn. 5; vom 14. Januar 2025 - 2 StR 508/24, Rn. 10; vom 31. August 2022 - 4 StR 166/22, Rn. 4).
Bartel Wenske Fritsche Arnoldi Schuster
Zitiert (4)
- BGH · 2 StR 277/92 · 16.09.1992Aufhebung der Sicherungsverwahrung wegen unzulässiger Wertung des Tatbestreitens
- BGH · 4 StR 166/22 · 31.08.2022BGH: Zulässiges Verteidigungsverhalten darf Sicherungsverwahrung nicht begründen
- BGH · 5 StR 610/24 · 27.03.2025Revision teilweise stattgegeben: Aufhebung der Sicherungsverwahrung wegen Verwertung zulässiger Verteidigung
- BGH · 2 StR 508/24 · 14.01.2025Revision: Aufhebung der Sicherungsverwahrung wegen unzulässiger Verwertung von Verteidigungsverhalten