Treffer
BGH Beschluss

Revision: Aufhebung von Feststellungen zu zwei Angeklagten (Umweltstrafrecht)

Gericht
BGH
Spruchkörper
5. Strafsenat
Aktenzeichen
5 StR 444/90
Datum
27.02.1991
Rechtsgebiet
Strafrecht
Quelle
Die Staatsanwaltschaft führte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig in einem Verfahren wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung. Prüfungsgegenstand war die Klarstellung der Formel des verkündeten Urteils und die Reichweite der Feststellungen. Der 5. Strafsenat gab der Revision teil- bzw. insoweit statt und hob die Feststellungen zu zwei Angeklagten auf. Die Formel des zuvor verkündeten Urteils wurde entsprechend klargestellt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Der Bundesgerichtshof kann auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin Teile der Feststellungen eines angefochtenen Urteils hinsichtlich einzelner Angeklagter aufheben.

2

Die Formulierung der Urteilsformel kann durch den Revisionssenat zur Klarstellung geändert werden, soweit dies zur Umsetzung der Revisionsentscheidung erforderlich ist.

3

Die Aufhebung von Feststellungen durch den Revisionssenat erstreckt sich nur auf den konkret bezeichneten Umfang; nicht angegriffene Feststellungen bleiben in der Regel unberührt.

Vorinstanzen

Landgericht Braunschweig, 12. Februar 1990

Rubrum

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

███ den Kaufmann Kurt ████ aus █████, geboren am █████ 1944 in ██████,

den Diplom-Ingenieur Peter ███████ aus █████, geboren am ████████ 1936 in ██████,

Sachbezeichnung: Dr. ██████ Erich u. a. wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am **27. Februar 1991

Tenor

Der Abschnitt der Formel des am 26. Februar 1991 verkündeten Urteils wird wie folgt klargestellt:

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12. Februar 1990, soweit es die Angeklagten ███████ (RC) und ███████ betrifft, in den Feststellungen aufgehoben.

HorstkotteFuhrmannHarms
LaufhütteHager

Zitiert von (3)