Revision: Aufhebung von Feststellungen zu zwei Angeklagten (Umweltstrafrecht)
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 444/90
- Datum
- 27.02.1991
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Der Bundesgerichtshof kann auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin Teile der Feststellungen eines angefochtenen Urteils hinsichtlich einzelner Angeklagter aufheben.
Die Formulierung der Urteilsformel kann durch den Revisionssenat zur Klarstellung geändert werden, soweit dies zur Umsetzung der Revisionsentscheidung erforderlich ist.
Die Aufhebung von Feststellungen durch den Revisionssenat erstreckt sich nur auf den konkret bezeichneten Umfang; nicht angegriffene Feststellungen bleiben in der Regel unberührt.
Vorinstanzen
Landgericht Braunschweig, 12. Februar 1990
Rubrum
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
in der Strafsache
gegen
███ den Kaufmann Kurt ████ aus █████, geboren am █████ 1944 in ██████,
den Diplom-Ingenieur Peter ███████ aus █████, geboren am ████████ 1936 in ██████,
Sachbezeichnung: Dr. ██████ Erich u. a. wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am **27. Februar 1991
Tenor
Der Abschnitt der Formel des am 26. Februar 1991 verkündeten Urteils wird wie folgt klargestellt:
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12. Februar 1990, soweit es die Angeklagten ███████ (RC) und ███████ betrifft, in den Feststellungen aufgehoben.
| Horstkotte | Fuhrmann | Harms | |||
| Laufhütte | Hager |
Zitiert von (3)
- BGH · 5 StR 505/12 · 23.10.2013Abfallverfüllung im Tagebau: Beseitigung vs. Verwertung und nachhaltige Grundwasserverunreinigung
- BGH · 4 StR 179/91 · 04.07.1991Revision gegen Freispruch in Umweltstrafverfahren – Aufhebung und Zurückverweisung
- BGH · 2 StR 307/20 · 05.08.2021§ 326 Abs. 1 StGB: Wesentliche Verfahrensabweichung auch in genehmigter Anlage; Konkurrenzfehler