Treffer
BGH Beschluss

Revision verworfen mit Herabstufung: Verurteilung wegen versuchten schweren Bandendiebstahls

Gericht
BGH
Spruchkörper
5. Strafsenat
Aktenzeichen
5 StR 205/95
Datum
26.04.1995
Rechtsgebiet
Strafrecht
Quelle
Die Angeklagten legten Revision gegen das Urteil des Landgerichts wegen schweren Bandendiebstahls ein. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revisionen nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet, ändert jedoch die rechtliche Bewertung: Lucian wird in zwei Fällen, Daniel in vier Fällen lediglich wegen Versuchs verurteilt. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden den Angeklagten nicht auferlegt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Revisionsgericht kann nach § 349 Abs. 2 StPO die Revision als unbegründet verwerfen und zugleich die rechtliche Würdigung des Urteils mit der Maßgabe ändern, dass eine andere strafrechtliche Qualifikation (z. B. Versuch statt vollendete Tat) festzustellen ist.

2

Eine Verurteilung wegen Versuchs ist auszusprechen, wenn die Voraussetzungen der Vollendung nicht vorliegen, aber Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen zur Ausführung der Tat nach den Feststellungen gegeben sind.

3

Die Verwerfung der Revision als unbegründet schließt eine abweichende Kostenentscheidung nicht aus; das Gericht kann gemäß seinem Ermessen von der Auferlegung der Kosten des Revisionsverfahrens absehen.

4

Anträge, insbesondere solche des Generalbundesanwalts, auf Maßgabeänderungen kann das Revisionsgericht berücksichtigen, sofern die rechtliche Würdigung und die Feststellungen dies rechtfertigen.

Vorinstanzen

Landgericht Frankfurt (Oder), 11. November 1994

Rubrum

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

1. Lucian █ geboren am ██ in ███ (Rumänien),

2. Daniel H geboren am ████,

wegen schweren Bandendiebstahls.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 1995

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten Lucian █ und Daniel H gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. November 1994 werden nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte Lucian in zwei Fällen, der Angeklagte Daniel H in vier Fällen lediglich wegen Versuchs des schweren Bandendiebstahls verurteilt wird (vgl. Antrag des Generalbundesanwalts).

Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die im Revisionsverfahren entstandenen Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

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