Revision: Schuldspruch auf Cannabisfälle nach KCanG geändert, Strafausspruch aufgehoben
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 1/24
- Datum
- 06.05.2024
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2024:060524B5STR1.24.0
Abstrakte Rechtssätze
Bei Inkrafttreten einer milderen Neuregelung ist diese auf noch nicht rechtskräftig entschiedene Taten anzuwenden; der Senat berücksichtigt die Änderung gemäß § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO.
Handeltreiben mit Cannabis fällt nach Inkrafttreten des KCanG nicht mehr unter das BtMG, sondern unter das KCanG, wodurch sich Tatbestandswertungen und Strafrahmen ändern können.
Das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" kann nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall gelten; dessen Erwähnung bedarf nicht zwingend eines Ausdrucks im Schuldspruch.
Eine nachträgliche Änderung des Schuldspruchs (etwa Umqualifikation nach neuem Gesetz) steht der Anwendung des § 265 StPO nicht entgegen, wenn der umfassend geständige Angeklagte sich nicht wirkungsvoll anders hätte verteidigen können.
Weist die anzuwendende Neuregelung mildere Strafrahmen als die zuvor geltende Norm auf, ist der Strafausspruch aufzuheben; eine Aufhebung der Feststellungen ist hierfür nicht erforderlich.
Vorinstanzen
vorgehend LG Kiel, 13. Oktober 2023, Az: 7 KLs 593 Js 38456/22
Tenor
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 13. Oktober 2023
a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Cannabis in fünf Fällen sowie der Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis schuldig ist;
b) im Strafausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kiel zurückverwiesen.
2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen sowie wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Dagegen richtet sich der Beschwerdeführer mit seiner auf die allgemeine Sachrüge gestützten Revision. Das Rechtsmittel hat den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Erfolg. Im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.
1. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte ab Ende des Jahres 2018 bis zum Februar 2021 mit einer Mittäterin eine professionell ausgerüstete Marihuanaplantage, die sie im Tatzeitraum vier Mal abernteten (Fälle 1 bis 4 der Anklage). Ende des Jahres 2022 unterstützte er eine Bekannte, die die zu erntenden Drogen gewinnbringend verkaufen wollte, beim Aufbau einer Marihuanaplantage (Fall 5 der Anklage). Vor dem Tag der Sicherstellung am 14. März 2023 errichtete er eine weitere, kleinere Marihuanaplantage, um die Betäubungsmittel anschließend gewinnbringend zu verkaufen (Fall 6 der Anklage).
2. Die auf die Sachrüge veranlasste umfassende Nachprüfung des Urteils führt zur Änderung des Schuld- und zur Aufhebung des Strafausspruchs.
a) Der Schuldspruch kann keinen Bestand haben, weil der Angeklagte für seinen Umgang mit Marihuana nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden ist. Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB iVm § 354a StPO zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt das Handeltreiben mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem – milderen – KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 – 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 – 5 StR 153/24).
Nach dem vom Landgericht insoweit festgestellten Tatgeschehen sind die Fälle 1 bis 4 und 6 der Anklage als Handeltreiben mit Cannabis (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG) und Fall 5 der Anklage als Beihilfe dazu (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 27 StGB) zu bewerten. Dass sich die Taten jeweils auf Cannabis in nicht geringer Menge bezogen, stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG), der im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 31 mwN). Die Regelung des § 265 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, weil sich der umfassend geständige Angeklagte nicht wirksamer als geschehen hätte verteidigen können.
b) Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, weil § 34 Abs. 3 KCanG mildere Strafrahmen als § 29a BtMG vorsieht. Dies zieht die Aufhebung der Gesamtstrafe nach sich. Der Aufhebung von Feststellungen bedarf es nicht (vgl. § 353 Abs. 2 StPO).
| Gericke | Resch | Werner | |||
| Köhler | von Häfen |
Zitiert (2)
Zitiert von (28)
- BGH · 4 StR 111/24 · 04.06.2024Revision: Umklassifizierung des Handeltreibens mit Cannabis nach KCanG und Aufhebung der Strafaussprüche
- BGH · 3 StR 142/24 · 29.05.2024Revision teilweise erfolgreich: Umklassifizierung von Cannabis-Delikten und Aufhebung der Strafe
- BGH · 3 StR 164/24 · 10.07.2024Revision teilweise stattgegeben: Folgen des Konsumcannabisgesetzes für Schuldsprüche und Strafzumessung
- BGH · 3 StR 96/24 · 14.05.2024Cannabis-Handeltreiben: Bewertungseinheit bei Umtausch; Wertersatzeinziehung fehlerhaft
- BGH · 3 StR 45/24 · 14.05.2024BGH: Teiländerung des Schuldspruchs wegen Anwendung des Konsumcannabisgesetzes
- BGH · 3 StR 201/24 · 26.06.2024Revision: Schuldspruch wegen bandenmäßigem Cannabisanbau aufgehoben, Feststellungen erhalten
- BGH · 5 StR 296/24 · 16.07.2024Revision: Handeltreiben mit Cannabis statt Einfuhr – Aufhebung der Einzel- und Gesamtstrafe
- BGH · 3 StR 220/24 · 09.07.2024Revision teilerfolgreich: Schuldspruch auf Handeltreiben mit Cannabis nach KCanG geändert, Strafausspruch aufgehoben
- BGH · 4 StR 187/24 · 17.06.2024Revision: Umstufung auf verbotenen Anbau nach KCanG, Strafausspruch aufgehoben
- BGH · 3 StR 98/24 · 10.07.2024KCanG-Umstellung: Bandenanbau/-herstellung und Kuriertransport von Cannabis
- BGH · 2 StR 23/25 · 24.04.2025Revision teilweise erfolgreich: Tenorberichtigung und Aufhebung des Strafausspruchs bei BtM-Handel
- BGH · 3 StR 148/24 · 11.06.2024Revision: Anwendung KCanG auf Marihuana-Kuriertaten; Teilaufhebung wegen Fahrlässigkeit/Strafe
- BGH · 3 StR 211/24 · 09.07.2024Revision: Schuldspruchänderung wegen Anwendung des Konsumcannabisgesetzes
- BGH · 3 StR 140/24 · 15.10.2024Revision: Aufhebung wegen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Zurückverweisung
- BGH · 3 StR 485/24 · 07.01.2025BGH: Schuldspruchanpassung nach KCanG bei Cannabis-Indoorplantagen; teilweise Zurückverweisung
- BGH · 5 StR 623/23 · 18.07.2024Revision im EncroChat-Cannabisverfahren: Schuldspruchanpassung an KCanG und Teilaufhebung Strafen
- BGH · 1 StR 235/24 · 30.10.2024BGH: Anwendung des KCanG in der Revision und Folgen für Schuldspruch und Strafen
- BGH · 3 StR 498/24 · 07.01.2025Revision: BtMG-Verurteilung in Beihilfe nach KCanG umgewertet, Strafaussprüche aufgehoben
- BGH · 3 StR 418/25 · 28.10.2025Revision: Konkurrenzkorrektur bei Entziehung Minderjähriger, Kindesmissbrauch und KCanG-Versuch
- BGH · 5 StR 197/24 · 18.07.2024Teilweiser Revisionssieg: Anwendung des KCanG führt zu Änderungen im BtM-Schuldspruch
- BGH · 4 StR 125/24 · 30.07.2024Revision: Schuldspruch zu Beihilfe am Handeltreiben mit Cannabis geändert; Strafausspruch aufgehoben
- BGH · 3 StR 82/24 · 26.06.2024Revision: Umklassifizierung von BtM-Tat auf KCanG; Strafausspruch aufgehoben
- BGH · 3 StR 171/24 · 11.09.2024Revision: Anwendung des Konsumcannabisgesetzes ändert Schuldspruch und führt zur Rückverweisung
- BGH · 3 StR 112/24 · 25.06.2024Revision: Schuldspruch wegen Einfuhr und Beihilfe zu Cannabis geändert, Strafausspruch aufgehoben
- BGH · 3 StR 271/24 · 23.07.2024BGH: Schuldspruchänderung und Aufhebung des Strafausspruchs nach Inkrafttreten des KCanG
- BGH · 3 StR 248/24 · 20.08.2024BGH: Änderung des Schuldspruchs nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes
- BGH · 4 StR 185/24 · 11.09.2024Revision: Teilweise Änderung von BtMG-Schuldsprüchen nach KCanG; Einziehung teilweise aufgehoben
- BGH · 5 StR 116/24 · 21.05.2024Schuldspruchänderung wegen Anwendung des KCanG – Teilaufhebung und Rückverweisung