§ 171b GVG
Entscheidungen, in denen § 171b GVG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- NichtannahmebeschlussBVerfG · 2 BvR 107/16 · 16.02.2016Nichtannahme: Verständigungsgespräche §171b GVG – Verfassungsbeschwerde unzulässig
- BeschlussBGH · 4 StR 543/15 · 14.01.2016Revision wegen nicht wiederhergestellter Öffentlichkeit aufgehoben und zurückverwiesen
- BeschlussBGH · 4 StR 401/15 · 15.12.2015Revision: Öffentlichkeitsausschluss bei Zeugenvernehmung nicht revisionsrechtlich beanstandet
- BeschlussBGH · 2 StR 311/15 · 12.11.2015Revision: Verletzung des Ausschlussgebots bei Schlussvorträgen (§171b Abs.3 Satz2 GVG)
- BeschlussBGH · 5 StR 467/15 · 12.11.2015Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verständigungs-Erörterung während Angeklagtenvernehmung
- BeschlussBGH · 1 StR 212/14 · 17.09.2014BGH: Augenschein in Abwesenheit des Angeklagten als absoluter Revisionsgrund
- BeschlussBGH · 4 StR 389/13 · 22.10.2013Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit durch Zeugin: Wirksamkeit außerhalb der Hauptverhandlung
- UrteilBGH · 4 StR 623/11 · 21.06.2012BGH: Öffentlichkeit bei Anklageverlesung ausschließbar; Zustimmung zu Verständigung unwiderruflich
- BeschlussBGH · AnwZ (Brfg) 42/11 · 06.02.2012Widerruf der Anwaltszulassung: Öffentliche Verhandlung und Amtsermittlung bei Vermögensverfall
- BeschlussBGH · 5 StR 263/11 · 17.08.2011Ausschluss der Öffentlichkeit bei erneuter Zeugenvernehmung nach Entlassung erfordert neuen Beschluss