Verfassungsbeschwerde wegen TraffiPhot S: Unzureichende Begründung führt zur Verwerfung
- Gericht
- Verfassungsgerichtshof NRW
- Spruchkörper
- VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
- Aktenzeichen
- VerfGH 14/20.VB-1
- Datum
- 31.03.2020
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0331.VERFGH14.20VB1.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn sie nach § 18 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 VerfGHG hinreichend substantiiert ist und sich insbesondere mit den Begründungen der angefochtenen fachgerichtlichen Entscheidungen auseinandersetzt.
Die Begründung der Verfassungsbeschwerde darf sich nicht in der bloßen Nennung verletzter Grundrechte oder in der Wiedergabe der angegriffenen Maßnahme erschöpfen; sie muss die Möglichkeit aufzeigen, dass die angegriffene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des gerügten Grundrechts beruht.
Beruht die Rüge auf der behaupteten Unvollständigkeit von Messdatensätzen (etwa fehlende Rohmessdaten), genügt der Verweis auf eine fremde verfassungsgerichtliche Entscheidung allein nicht; der Beschwerdeführer muss sich mit der in der angefochtenen Entscheidung erhobenen Kritik an dieser Referenzrechtsprechung auseinandersetzen.
Der Verfassungsgerichtshof ist kein ‚Superrevisionsgericht‘; er greift regelmäßig nur dann ein, wenn die fachgerichtliche Entscheidung spezifisch verfassungsrechtliche Fehler erkennen lässt und diese hinreichend substantiiert dargelegt werden.
Leitsatz
1. Eine den Anforderungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Begründungen der angefochtenen fachgerichtlichen Entscheidungen auseinandersetzt.
2. Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG), weil ein Geschwindigkeitsmessgerät nicht sämtliche „Rohmessdaten“ speichere und damit keine ausreichende Datengrundlage für eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses zur Verfügung stelle, genügt es deshalb nicht, wenn er zur Begründung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 – Lv 7/17 – verweist, sich aber nicht mit der Kritik auseinandersetzt, die das Fachgericht in der von ihm angefochtenen Entscheidung an diesem Urteil übt.
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Gründe
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
1. Die Stadt Bottrop setzte gegen den Beschwerdeführer mit Bußgeldbescheid vom 29. April 2019 eine Geldbuße in Höhe von 104,00 € fest. Der Beschwerdeführer habe am 23. Februar 2019 in Bottrop als Führer eines Personenkraftwagens die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschritten. Als Beweismittel ist im Bußgeldbescheid ein von einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät des Typs „TraffiPhot S“ erstelltes Lichtbild aufgeführt. Der Beschwerdeführer legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und machte Bedenken gegen die Verwertbarkeit der mit Messgeräten des genannten Typs gewonnenen Messergebnisse geltend. Das hiernach mit der Sache befasste Amtsgericht Bottrop folgte diesen Bedenken nicht und verurteilte den Beschwerdeführer am 20. September 2019 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 92,00 €. Den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Rechtsbeschwerde verwarf das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 21. Januar 2020 als unbegründet.
2. Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 11. Februar 2020 hat der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben. Er rügt eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG), seines Rechts auf
ein faires Verfahren und effektive Verteidigung (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) und des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG).
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGHG) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 400), durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist.
2. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits deshalb unzulässig, weil sie nicht ausreichend begründet worden ist.
a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfassungsbeschwerde einer substantiierten Begründung, die sich nicht lediglich in der Nennung des verletzten Rechts und in der Bezeichnung der angegriffenen Maßnahme erschöpfen darf (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 – VerfGH 54/19.VB-1, juris, Rn. 2 m. w. N.). Der Beschwerdeführer muss hinreichend substantiiert darlegen, dass die behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 – VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 3 m. w. N.). Dabei hat die Begründung der Verfassungsbeschwerde dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Verfassungsgerichtshof kein „Superrevisionsgericht“ ist: Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts sind nämlich grundsätzlich Aufgaben der zuständigen Fachgerichte. Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt regelmäßig erst dann in Betracht, wenn die angegriffene fachgerichtliche Entscheidung spezifisch verfassungsrechtliche Fehler erkennen lässt. Dementsprechend darf sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in der Rüge eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen, sondern sie muss die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des
als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 – VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4). Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit den Begründungen der angefochtenen Entscheidungen (VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 – VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 5 m. w. N.).
b) Diesen Anforderungen wird die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht gerecht.
aa) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG) rügt, lässt die Verfassungsbeschwerdeschrift nicht erkennen, worin konkret diese Verletzung liegen soll. Den Dokumenten, die der Beschwerdeführer seiner Verfassungsbeschwerdeschrift als Anlagen beigefügt hat, lässt sich zwar entnehmen, dass er gegenüber dem Oberlandesgericht mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gerügt hat, das Amtsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Es ist indes nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aufgrund einer bloßen Erwähnung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts in der Verfassungsbeschwerdeschrift in den dieser Schrift beigefügten Anlagen nach möglichen Verletzungen dieses Rechts zu suchen.
bb) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG) rügt, hat er in seiner Verfassungsbeschwerdeschrift ebenfalls nicht dargelegt, worin die gerügte Grundrechtsverletzung liegen soll.
cc) Zu der gerügten Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) hat der Beschwerdeführer sinngemäß ausgeführt, das mit dem Geschwindigkeitsmessgerät „TraffiPhot S“ gewonnene Messergebnis hätte im fachgerichtlichen Verfahren nicht zu seinen Lasten verwertet werden dürfen, weil dieses Gerät nicht sämtliche „Rohmessdaten“ speichere und damit keine ausreichende Datengrundlage für eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses zur Verfügung stelle. Er beruft sich insoweit auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 – Lv 7/17 (NJW 2019, 2456).
Es kann dahinstehen, ob der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Verfassungsbeschwerde umfassend auf die mittlerweile zahlreichen kritischen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur zu dem genannten Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes hätte eingehen müssen. Er hätte sich aber jedenfalls hinreichend mit der in den im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen geübten Kritik an der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auseinandersetzen müssen. Namentlich das Oberlandesgericht hat sich in dem hier angegriffenen Beschluss – durch Bezugnahme auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in der Antragsschrift vom 20. Dezember 2019 und damit auf seinen eigenen Beschluss vom 25. November 2019 – 3 RBs 307/19 (veröffentlicht in juris) – dezidiert gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewandt. Mit dieser Kritik hat sich der Beschwerdeführer nicht auseinandergesetzt. Er hätte insbesondere zu zwei wesentlichen Kritikpunkten des Oberlandesgerichts Stellung beziehen müssen:
Zum einen hat das Oberlandesgericht mit umfangreichen Ausführungen die Auffassung vertreten, der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes habe das Recht auf ein faires Verfahren in rechtlich bedenklicher Weise überdehnt (OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2019 – 3 RBs 307/19, juris, Rn. 12 ff.).
Zum anderen hat das Oberlandesgericht mit gewichtigen Argumenten dargelegt (OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2019 – 3 RBs 307/19, juris, Rn. 16), dass die – für den Umfang der dem Landesverfassungsgericht obliegenden Prüfung bedeutsame – Prämisse des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes unzutreffend sei, die vom Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelten bundesrechtlichen Grundsätze zum Einsatz standardisierter Messverfahren bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten seien durchweg für Fälle entwickelt worden, in denen Rohmessdaten für den konkreten Messvorgang zur Verfügung gestanden hätten (so aber VerfGH SL, Urteil vom 5. Juli 2019 – Lv 7/17, NJW 2019, 2456 = juris, Rn. 80).
3. Von einer weiteren Begründung des Beschlusses wird nach § 58 Abs. 2 Satz 4 VerfGHG abgesehen.
III.
Seine Auslagen sind dem Beschwerdeführer nicht zu erstatten. § 63 Abs. 4 VerfGHG sieht eine Auslagenerstattung nur für den hier nicht vorliegenden Fall eines Obsiegens des Beschwerdeführers vor.
Zitiert (3)
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 44/19.VB-3 · 14.01.2020Verfassungsbeschwerde unzulässig verworfen; einstweilige Anordnung erledigt
- Oberlandesgericht Hamm · 3 RBs 307/19 · 25.11.2019OWi-Geschwindigkeitsmessung: Keine Rohmessdaten – Rechtsbeschwerde unbegründet
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 54/19.VB-1 · 14.01.2020Verfassungsbeschwerde gegen Anwendung des §158 Abs.7 FamFG als unzulässig zurückgewiesen
Zitiert von (30)
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 20/20.VB-1 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 42/20.VB-2 · 16.06.2020VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliches Urteil wegen Bundesrechts unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 35/20.VB-1 · 18.08.2020VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde wegen Akteneinsicht-Zwischenstreit unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 69/19.VB-1 · 16.06.2020VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde gegen LG-Urteil teils unzulässig, sonst unbegründet
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 22/21.VB-1 · 18.05.2021Verfassungsbeschwerde im Zivilprozess mangels Darlegung und Prüfungszuständigkeit unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 121/20.VB-1 · 16.03.2021Verfassungsbeschwerde gegen OLG-Urteil wegen unzureichender Begründung verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 191/20.VB-1 · 18.01.2022VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Befangenheitsablehnung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 124/20.VB-1 · 27.10.2020Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Klageabweisung wegen Subsidiaritätsmangel zurückgewiesen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 19/20.VB-3 · 26.01.2021Verfassungsbeschwerde gegen Befangenheitsablehnung im Arzthaftungsprozess unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 107/20.VB-2 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtskostenrechnung wegen Aktenversand: unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 53/19.VB-3 · 22.09.2020Verfassungsbeschwerde gegen Verwerfung von EGGVG-Anträgen als unzulässig zurückgewiesen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 73/19.VB-2 · 25.08.2020VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde gegen § 91a-ZPO-Kosten und Streitwert unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 117/20.VB-3 · 13.10.2020Verfassungsbeschwerde unzulässig wegen Begründungsmangels und fehlender Rechtswegerschöpfung
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 70/20.VB-1 · 17.07.2020Verfassungsbeschwerde gegen PKH‑Ablehnung in Amtshaftung: unzulässig zurückgewiesen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 118/20.VB-1 · 27.10.2020Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe im Sorgerecht verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 109/20.VB-1 · 10.09.2020Verfassungsbeschwerde unzulässig: Begründungsanforderungen nicht erfüllt
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 55/21.VB-1 · 24.08.2021Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Revision mangels Substantiierung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 46/20.VB-3 · 30.06.2020Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Löschungsanspruchs unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 130/21.VB-2 · 18.01.2022Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung als unzulässig zurückgewiesen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 69/21.VB-3 · 29.11.2022VerfGH NRW: Befangenheitsantrag nach Instanzende und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 196/20.VB-3 · 19.01.2021Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsvollstreckungsentscheidungen als unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 41/20.VB-1 · 16.07.2020Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung in OWi-Verfahren als unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 181/20.VB-3 · 23.04.2021Verfassungsbeschwerde gegen Unterhaltsabänderung: unzureichende Begründung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 143/21.VB-3 · 12.12.2023OWi-Verfassungsbeschwerde: Unzulässig wegen unzureichender Begründung und Subsidiarität
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 1/25.VB-3 · 24.06.2025Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung im Bußgeldverfahren mangels Begründung unzulässig verworfen
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 101/20.VB-1 · 23.02.2021Verfassungsbeschwerde gegen PKH-Versagung wegen Fristablaufs und Begründungsmangels unzulässig
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- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 33/21.VB-3 · 16.03.2021Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld und Fahrverbot wegen Tempoüberschreitung unzulässig
- Verfassungsgerichtshof NRW · VerfGH 113/20.VB-2 · 10.02.2021VerfGH NRW: Verfassungsbeschwerde zu Zwangsvollstreckung mangels Begründung unzulässig