Zulassung der Berufung in Asylsache wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung abgelehnt
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper
- 4. Senat
- Aktenzeichen
- 4 A 3232/18.A
- Datum
- 21.09.2018
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2018:0921.4A3232.18A.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt voraus, dass der Antrag eine bisher obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatsachenfrage von grundsätzlicher Bedeutung konkret darlegt und zur Klärungsbedürftigkeit sowie zur Übertragbarkeit über den Einzelfall hinaus Stellung nimmt.
Erhebt die Vorinstanz eine Entscheidung, die selbständig auf mehreren Begründungssträngen ruht, ist für jeden Begründungsstrang ein gesonderter Zulassungsgrund darzulegen, damit die Berufung zugelassen werden kann.
Allein erhebliche oder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung begründen keinen Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 AsylG.
Bei Ablehnung des Zulassungsantrags entscheidet das Gericht nach § 154 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 83b AsylG über die Kosten; der Antragsteller kann zur Tragung der Kosten des Zulassungsverfahrens verpflichtet werden.
Vorinstanzen
Verwaltungsgericht Köln, 23 K 11323/16.A
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 17.7.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die Berufung ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG). Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf. Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht.
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.1.2016 – 4 A 2103/15.A –, juris, Rn. 2 f., m. w. N.
Diesen Darlegungsanforderungen genügt die Antragsbegründung nicht. Der Kläger formuliert schon keine fallübergreifende Frage. Er wirft auch nicht sinngemäß eine solche Frage auf, die sich in einem Berufungsverfahren stellen würde. Er wendet sich gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft stehe eine interne Schutzmöglichkeit im Sinne von § 3e AsylG entgegen. Der Kläger legt schon die Entscheidungserheblichkeit einer hierauf bezogenen Frage nicht schlüssig dar. Das Verwaltungsgericht hat die Klage bezogen auf die geltend gemachte Verfolgungsgefahr eigenständig tragend schon deshalb abgewiesen, weil der Kläger nicht habe glaubhaft machen können, aus begründeter Furcht vor Verfolgungshandlungen aus Pakistan ausgereist oder im Fall der Rückkehr derartigen Gefahren ausgesetzt zu sein; sein Vorbringen zu Bedrohungen durch Taliban sei nicht glaubhaft. Zudem hat sich das Verwaltungsgericht weder davon überzeugt gesehen, dass angebliche Verfolgungsaktionen tatsächlich von Taliban verübt worden seien, noch davon, dass dem Kläger bei einer Rückkehr eine (etwaige) weitere Verfolgung durch Taliban drohe (vgl. Urteilsabdruck, Seite 5, dritter Absatz, bis Seite 6, zweiter Absatz). Ist eine Entscheidung in dieser Weise selbständig tragend mehrfach begründet, ist eine Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist.
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2018 – 4 A 1367/18.A –, juris, Rn. 5 f., m. w. N.
Daran fehlt es hier.
Von dem Kläger geltend gemachte ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind kein Zulassungsgrund gemäß § 78 Abs. 3 AsylG.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO, § 83b AsylG.
Dieser Beschluss ist gemäß § 80 AsylG unanfechtbar.
Zitiert (2)
Zitiert von (30)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2846/20.A · 05.08.2022Asylrecht: Berufungszulassung wegen Grundsatz und Gehörsrüge abgelehnt (Belutschen/Pakistan)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2975/20.A · 12.02.2021Zulassung der Berufung in Asylsache (Ahmadiyya/Pakistan) abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 638/21.A · 06.04.2023Zulassung der Berufung nach §78 AsylG abgelehnt – Ahmadiyya/Verfolgungsgefahr nicht substantiiert
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 1944/22.A · 21.08.2023AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1: Keine Grundsatzbedeutung bei Belutschen-Exilaktivismus
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 92/21.A · 10.05.2023Zulassung der Berufung abgelehnt: Asylfrage eines offen homosexuellen Pakistaners
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2845/20.A · 29.08.2022AsylG: Keine Berufungszulassung zur Gefährdung belutschischer Rückkehrer nach Pakistan
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2231/20.A · 08.02.2021Zulassung der Berufung im Asylverfahren abgelehnt – keine Gehörsverletzung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2437/25.A · 20.10.2025Zulassung der Berufung nach §78 Abs.3 Nr.1 AsylG wegen fehlender Klärungsbedürftigkeit abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2150/20.A · 04.08.2022Asyl Pakistan/Belutschen: Berufungszulassung und PKH mangels Darlegung abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 3217/21.A · 21.08.2023AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1: Keine Berufungszulassung für belutschischen Exilaktivisten
- Oberverwaltungsgericht NRW · 4 A 3349/20.A · 30.12.2020Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen fehlender Zulassungsgründe abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 980/20.A · 19.01.2021Abweisung des Zulassungsantrags zur Berufung im Asylverfahren
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 639/21.A · 06.04.2023Zulassung der Berufung zu Ahmadiyya‑Anliegen wegen Verfolgungsgefahr abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 1281/24.A · 01.04.2025AsylG: Berufungszulassung und PKH wegen fehlender Grundsatzrüge/Gehörsverstoß abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2181/25.A · 23.10.2025Zulassung der Berufung nach §78 AsylG abgelehnt – keine grundsätzliche Bedeutung oder Gehörsverletzung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2035/22.A · 27.09.2023Zulassung der Berufung nach §78 Abs.3 AsylG abgelehnt – keine Grundsatzbedeutung oder Divergenz
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 1402/22.A · 31.07.2023Asylrecht: Ablehnung von Prozesskostenhilfe und Zulassung der Berufung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 3451/20.A · 19.02.2021Zulassung der Berufung in Asylsache abgelehnt – fehlende grundsätzliche Bedeutung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 104/21.A · 01.02.2021Zulassungsablehnung der Berufung im Asylverfahren wegen nicht substantiierten Gehörsrügen
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2587/25.A · 22.10.2025Zulassung der Berufung abgelehnt: Abschiebungsverbot einer Alleinerziehenden in den Libanon nicht grundsätzl. klärungsbedürftig
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2/21.A · 11.01.2023Zulassung der Berufung im Asylverfahren abgelehnt – Keine grundsätzliche Bedeutung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2230/20.A · 09.02.2021Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylsache wegen Gehörsverletzung abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 637/21.A · 21.04.2021Verwerfung des Zulassungsantrags zur Berufung wegen Fristversäumnis im Asylverfahren
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 1412/20.A · 15.01.2021Ablehnung des Zulassungsantrags zur Berufung im Asylverfahren
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2279/25.A · 12.09.2025Zulassung der Berufung nach §78 AsylG abgelehnt – keine grundsätzliche Bedeutung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 531/24.A · 07.01.2025Zulassung der Berufung nach §78 Abs.3 AsylG abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 2410/25.A · 12.09.2025Zulassung der Berufung im Asylverfahren abgelehnt; Prozesskostenhilfe versagt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 3396/25.A · 23.01.2026Zulassung der Berufung im Asylverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 1686/20.A · 19.04.2021Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylsache (Ahmadiyya) abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 10 A 777/21.A · 03.05.2021Zulassungsantrag zur Berufung im Asylverfahren wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung abgelehnt