Beschwerde gegen Ablehnung einstweiliger Anordnung bei Kürzung von Unterkunftskosten zurückgewiesen
- Gericht
- Landessozialgericht NRW
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- L 2 AS 1116/13 B ER
- Datum
- 08.07.2013
- Rechtsgebiet
- Sozialrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNRW:2013:0708.L2AS1116.13B.ER.00
Abstrakte Rechtssätze
Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG muss der Anordnungsgrund in Form einer besonderen Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht werden.
Eine besondere Eilbedürftigkeit wegen Wegfalls der Unterkunft liegt regelmäßig nur bei Vorliegen einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft, typischerweise ab Zustellung einer Räumungsklage.
Die bloße Ankündigung einer Leistungskürzung durch den Leistungsträger begründet ohne darlegbare aktuelle Räumungsgefahr keinen Anordnungsgrund für einstweiligen Rechtsschutz.
Im Beschwerdeverfahren gilt § 193 SGG; die Gerichtskosten sind von den Beteiligten im gegenseitigen Verhältnis nicht zu erstatten.
Vorinstanzen
Sozialgericht Dortmund, S 35 AS 2224/13 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 28.05.2013 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Gründe
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Dortmund (SG) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 86b Abs. 2 S. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) abgelehnt.
Die Antragstellerin, die sich gegen eine vom Antragsgegner für Juli 2013 angekündigte Kürzung der Übernahme ihrer Kosten für Unterkunft und Heizung wendet, hat einen Anordnungsgrund, d.h. eine besondere Eilbedürftigkeit der Entscheidung, nicht glaubhaft gemacht. Eine solche Eilbedürftigkeit liegt nach der Auffassung der Fachsenate des Landessozialgerichts Nordrhein- Westfalen erst bei einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft vor (vgl. z.B. LSG NRW Beschluss vom 15.03.2013 - L 2 SF 40/13 ER juris Rn 7 vgl. LSG NRW Beschluss vom 13.11.2012 - L 2 AS 1559/12 B juris Rn 2, jeweils m.w.N.). Eine solche ist in der Regel frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16.08.2012 - L 7 AS 1368/12 B ER juris Rn 5 mwN; Beschluss vom 29.05.2012 - L 19 AS 957/12 B ER juris Rn 12 mwN; Beschluss vom 16.05.2012 - L 6 AS 725/12 B ER juris Rn 5 mwN; Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER juris Rn 16 mwN). Einen derartigen Sachverhalt hat die Antragstellerin, die bis Ende Juni 2013 vom Antragsgegner die vollständige Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten hat, nicht vorgetragen.
Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Dieser Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden (§ 177 SGG).
Zitiert (4)
- Landessozialgericht NRW · L 12 AS 2084/11 B ER · 13.01.2012Eilrechtsschutz SGB II: Volle Unterkunftskosten erst bei konkret drohender Wohnungslosigkeit
- Landessozialgericht NRW · L 7 AS 1368/12 B ER · 16.08.2012LSG NRW: Einstweilige Anordnung zur Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten teilweise stattgegeben
- Landessozialgericht NRW · L 2 AS 1559/12 B · 13.11.2012Beschwerde wegen Leistungen nach SGB II im einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen
- Landessozialgericht NRW · L 2 SF 40/13 ER · 15.03.2013Aussetzung der Vollstreckung nach §199 SGG wegen fehlender Eilbedürftigkeit und Zweifel an SGB II-Anspruch
Zitiert von (6)
- Landessozialgericht NRW · L 2 AS 894/15 B ER · 19.06.2015Einstweiliger Rechtsschutz: Gewährung von Regel- und Mehrbedarf, Ablehnung KdU
- Landessozialgericht NRW · L 19 AS 578/13 B ER · 25.11.2013Einstweilige Anordnung: SGB XII-Regelbedarf für EU-Arbeitssuchenden trotz SGB II-Ausschluss
- Landessozialgericht NRW · L 2 AS 1229/14 B ER · 14.08.2014Beschwerde gegen Ablehnung einstweiliger SGB II-Leistungen bei BAföG-fähigem Studium abgewiesen
- Einstweilige Anordnung: SGB XII-Regelbedarf für EU-Arbeitssuchenden wegen EFA
- Landessozialgericht NRW · L 2 SF 262/13 ER · 12.09.2013Teilweise Aussetzung der Vollstreckung: KdU und Zusicherung nach §22 SGB II
- Landessozialgericht NRW · L 2 AS 1236/13 B ER und L 2 AS 1237/13 B · 30.09.2013SGB II: Eilantrag trotz Versagungsbescheid abgelehnt wegen Zweifeln an Hilfebedürftigkeit