Treffer
LG Beschluss

Streitwertänderung auf Beschwerde des Klägervertreters

Gericht
LG
Spruchkörper
3. Zivilkammer
Aktenzeichen
33 O 955/22
Datum
23.06.2023
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Das Landgericht entschied über die Beschwerde des Klägervertreters gegen einen früheren Streitwertbeschluss. Es änderte den Beschluss und setzte den Streitwert auf 18.963 EUR fest. Zur Begründung nahm das Gericht vollumfänglich auf die Beschwerdebegründung Bezug. Die Entscheidung erging nach §§ 68 Abs. 2 Satz 4, 66 Abs. 3 Satz 1 GKG.

Abstrakte Rechtssätze

1

Über eine Streitwertbeschwerde kann das Gericht durch Änderung des angefochtenen Streitwertbeschlusses entscheiden.

2

Die Abänderung einer Streitwertfestsetzung richtet sich nach den verfahrensrechtlichen Vorgaben des Gerichtskostengesetzes.

3

Ein Gericht kann zur Begründung seiner Entscheidung auf die Ausführungen in der Beschwerdebegründung Bezug nehmen, soweit es diese inhaltlich übernimmt.

Tenor

Der Streitwertbeschluss vom 11.11.2022 (Bl. 152-154 d.A.) wird auf Beschwerde des Klägervertreters vom 08.05.2023 (Bl. 166 f. d.A.) dahingehend geändert, dass der Streitwert auf 18.963 EUR festgesetzt wird, §§ 68 Abs. 2 S. 4, 66 Abs. 3 S. 1 GKG.

Gründe

1

Auf die Beschwerdebegründung wird in vollem Umfang bezuggenommen. …

Zitiert von (1)