Treffer
LG Zweites Versäumnisurteil

Zweites Versäumnisurteil: Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide verworfen

Gericht
LG
Spruchkörper
13. Zivilkammer
Aktenzeichen
13 O 498/23 Rae
Datum
23.11.2023
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Die Beklagten legten Einspruch gegen zwei Vollstreckungsbescheide des Amtsgerichts Coburg ein. Das Landgericht verwarf den Einspruch durch zweites Versäumnisurteil und hielt die Vollstreckungsbescheide aufrecht. Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Erscheint die Einspruch führende Partei im Einspruchstermin säumig, ist ihr Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid durch zweites Versäumnisurteil zu verwerfen.

2

Mit der Verwerfung des Einspruchs bleibt der angefochtene Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten.

3

Die weitere Kostenlast des Rechtsstreits trifft bei erfolglosem Einspruch die Beklagten; mehrere Beklagte können als Gesamtschuldner haften.

Gründe

1

1. Der Einspruch der Beklagten gegen die Vollstreckungsbescheide des Amtsgerichts Coburg – Geschäftszeichen 22-7703577-1-5, -2-3 – vom 12.01.2023 wird verworfen und die Vollstreckungsbescheide des Amtsgerichts Coburg – Geschäftszeichen 22-7703577-1-5, -2-3 – bleiben aufrechterhalten.

2

2. Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

3

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Zitiert von (1)