Treffer
BVerfG Beschluss

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme (§ 184b StGB)

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvL 6/23
Datum
27.09.2024
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:ls20240927.2bvl000623
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht stellte das Normenkontrollverfahren betreffend § 184b StGB ein, weil das vorlegende Gericht seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen hat. Die Einstellung erfolgte ohne inhaltliche Prüfung der verfassungsrechtlichen Frage. Das BVerfG stützt die Entscheidung auf seine einschlägige Rechtsprechung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Normenkontrollverfahren ist einzustellen, wenn der Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen wird.

2

Die Rücknahme des Vorlageantrags durch das vorlegende Gericht beseitigt den Fortgangsgrund des Verfahrens, sodass kein Anlass für eine materielle Entscheidung mehr besteht.

3

Das Bundesverfassungsgericht stellt Verfahren in solchen Fällen gemäß seiner ständigen Rechtsprechung ein und nimmt keine inhaltliche Prüfung der Vorlagefrage vor.

4

Die Einstellung erfolgt unabhängig von einer etwaigen materiellen Beurteilung der angegriffenen Norm, sobald der einleitende Antrag entfällt.

Vorinstanzen

vorgehend AG Augsburg, 23. Februar 2023, Az: 19 Ls 209 Js 104100/22, Vorlagebeschluss

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme (§ 184b StGB) — Themis