Einstellung des Normenkontrollverfahrens zu § 184b StGB nach Antragsrücknahme
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvL 4/24
- Datum
- 27.09.2024
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2024:ls20240927.2bvl000424
Abstrakte Rechtssätze
Ein Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle ist einzustellen, wenn der Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, vom vorlegenden Gericht zurückgenommen wird.
Die Rücknahme des Vorlageantrags beseitigt den Anlass für die Verfahrensfortführung; eine materielle Prüfung der verfassungsrechtlichen Rügen ist in diesem Fall entbehrlich.
Die Einstellung erfolgt durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts; das Gericht kann auf frühere Entscheidungen verweisen, wenn der Antragsgrund weggefallen ist.
Vorinstanzen
vorgehend AG Schweinfurt, 21. März 2024, Az: 5 Ls 540 Js 4723/21, Vorlagebeschluss
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).