Treffer
BVerfG Beschluss

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvL 4/23
Datum
27.09.2024
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:ls20240927.2bvl000423
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren betreffend § 184b StGB ein, weil das vorlegende Gericht seinen Antrag zur Einleitung zurückgenommen hatte. Die Entscheidung folgt der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. 2 BvF 1/13). Es wurde keine materielle Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm vorgenommen. Das Verfahren endet damit ohne Substanzentscheidung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird der Antrag, durch den ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet wurde, vom vorlegenden Gericht zurückgenommen, ist das Verfahren einzustellen.

2

Die Einstellung des Verfahrens aufgrund der Antragsrücknahme erfolgt ohne Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Norm.

3

Das Bundesverfassungsgericht kann in solchen Fällen auf seine frühere Rechtsprechung verweisen und das Verfahren entsprechend einstellen.

Vorinstanzen

vorgehend AG Schweinfurt, 30. Januar 2023, Az: 5 Ls 560 Js 2425/22, Vorlagebeschluss

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).