Treffer
BVerfG Beschluss

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme (§184b StGB)

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvL 3/23
Datum
27.09.2024
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:ls20240927.2bvl000323
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht stellte ein Normenkontrollverfahren zu § 184b StGB ein, nachdem das vorlegende Gericht seinen Einleitungsantrag zurückgenommen hatte. Streitgegenstand war die Verfassungsmäßigkeit der Norm. Die Einstellung erfolgte mangels prozessualer Grundlage; eine materielle Prüfung der Norm fand nicht statt. Das BVerfG stützte sich auf seine frühere Rechtsprechung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Rücknahme des Einleitungsantrags durch das vorlegende Gericht führt zur Einstellung des vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahrens.

2

Durch die Antragsrücknahme entfällt die prozessuale Grundlage des Verfahrens; deshalb wird keine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Norm vorgenommen.

3

Die Entscheidung über die Einstellung erfolgt nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn der Antragsteller die Einleitungsbefugnis zurücknimmt.

4

Die Einstellung des Verfahrens wegen Antragsrücknahme hat keinen Entschluss über die Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Norm zur Folge.

Relevante Normen
§ 184b StGB§ 80 BVerfGG§ Art 100 Abs 1 GG

Vorinstanzen

vorgehend AG Buchen, 8. Februar 2023, Az: 1 Ls 1 Js 6298/21, Vorlagebeschluss

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).

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