Treffer
BVerfG Beschluss

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach Rücknahme des Vorlageantrags

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvL 20/23
Datum
27.09.2024
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:ls20240927.2bvl002023
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht stellte ein Normenkontrollverfahren zu § 184b StGB ein, nachdem das vorlegende Gericht seinen Antrag auf Vorlage zurückgenommen hatte. Streitgegenstand war, ob das Verfahren trotz Rücknahme fortgeführt werden muss. Das BVerfG folgen der ständigen Rechtsprechung und stellte das Verfahren ein, da die Verfahrensgrundlage wegfiel (vgl. 2 BvF 1/13).

Abstrakte Rechtssätze

1

Nimmt das vorlegende Gericht den Antrag auf Vorlage einer Rechtsfrage zurück, ist das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren einzustellen.

2

Die Rücknahme des Vorlageantrags beseitigt die Verfahrensgrundlage für eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, sodass eine inhaltliche Entscheidung entfällt.

3

Die Einstellung des Verfahrens bei Antragsrücknahme folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvF 1/13) und bedarf keiner weiteren materiellen Nachprüfung des Zurücknahmegrundes.

Vorinstanzen

vorgehend AG München, 16. September 2023, Az: 853 Ls 476 Js 143928/21, Vorlagebeschluss

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach Rücknahme des Vorlageantrags — Themis