Treffer
BVerfG Beschluss

Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde unter Verweis auf Berichterstatterschreiben

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvC 1/22
Datum
27.04.2022
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:cs20220427.2bvc000122
Quelle
Der Beschluss des BVerfG verwirft eine vorgelegte Nichtanerkennungsbeschwerde. Das Gericht stützt die Entscheidung auf die in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. März 2022 dargelegten Gründe. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG sieht das Gericht von einer weiteren Ausführung der Entscheidung ab. Der Beschwerde bleibt damit der Erfolg versagt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Nichtanerkennungsbeschwerde verwerfen, wenn sich aus den Ausführungen des Berichterstatters ergibt, dass der Beschwerde kein Erfolg zukommt.

2

§ 24 Satz 2 BVerfGG erlaubt es dem Bundesverfassungsgericht, von einer ausführlichen Begründung eines Beschlusses abzusehen und auf das Berichterstatterschreiben zu verweisen.

3

Die Bezugnahme auf das Berichterstatterschreiben genügt, sofern dieses die entscheidungserheblichen Erwägungen enthält und damit die Darlegungslast für die Entscheidungsgründe erfüllt.

4

Eine a-limine-Abweisung ist zulässig, wenn die vorgebrachten Rügen keine substantiierten Anhaltspunkte für einen Erfolg der Beschwerde liefern und dies durch die Darstellung des Berichterstatters erkennbar ist.

Tenor

Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Nichtanerkennungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. März 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.