Haftaufhebung: Verfahrensverzögerung ohne Antrag nicht feststellbar
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 13. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- XIII ZB 14/23
- Datum
- 01.06.2026
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2026:010626BXIIIZB14.23.0
Abstrakte Rechtssätze
Die Feststellung einer überlangen Dauer eines Haftbeschwerdeverfahrens und der dadurch bewirkten Verletzung effektiven Rechtsschutzes ist von der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung zu trennen.
Eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG oder Art. 5 Abs. 4 EMRK durch eine überlange Verfahrensdauer führt nicht ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft.
Die gerichtliche Feststellung einer Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz wegen überlanger Verfahrensdauer setzt einen ausdrücklichen Feststellungsantrag voraus.
Wird lediglich die Aufhebung einer Haftanordnung oder nach deren Erledigung die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit beantragt, ist eine Feststellung der überlangen Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht Gegenstand des Verfahrens.
Vorinstanzen
vorgehend LG Düsseldorf, 20. Januar 2023, Az: 25 T 508/22
vorgehend AG Düsseldorf, 21. November 2022, Az: 152 A XIV (B) 133/22
Tenor
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2023 wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
Gründe
Die zulässige Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.
Das Begehren des Betroffenen ist im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren lediglich auf Aufhebung der Haftanordnung beziehungsweise - nach Erledigung der Haft - auf Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit gerichtet. Damit kann der Betroffene keinen Erfolg haben (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 21. September 2023 - 2 BvR 825/23, EuGRZ 2023, 520 Rn. 24 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - AK 4/18, juris Rn. 63; vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21, NStZ 2023, 168 Rn. 39; vom 14. Januar 2025 - XIII ZB 51/23, MigRI 2025, 90 Rn. 8; vom 13. Mai 2025 - XIII ZB 16/22, juris Rn. 6). Ein Antrag auf Feststellung, dass die - etwaig - überlange Dauer des Beschwerdeverfahrens den Betroffenen in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt hat, ist nicht gestellt (vgl. BVerfG, EuGRZ 2023, 520 Rn. 14, 28 ff.; zum Antragserfordernis BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2024 - XIII ZB 29/22, juris Rn. 17 mwN; vom 10. September 2024 - XIII ZB 52/21 Rn. 3, 12; jeweils zu Art. 104 Abs. 4 GG). Aufgrund der Möglichkeit eines solchen Feststellungsantrags trifft es entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht zu, dass ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 5 Abs. 4 EMRK folgenlos bleibt, wenn er nicht die Rechtswidrigkeit der Haft nach sich zieht.
Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 74 Abs. 7 FamFG abgesehen (zur Zulässigkeit eines nicht als elektronisches Dokument im Sinne von § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG eingereichten Haftantrags vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 45/22, BGHZ 239, 162 Rn. 6 ff.; vom 20. Februar 2024 - XIII ZB 29/22, juris Rn. 10; vom 26. März 2024 - XIII ZB 30/22, juris Rn. 6; vom 11. Juni 2024 - XIII ZB 62/22, juris Rn. 6).
| Roloff | Holzinger | Pastohr | |||
| Picker | Kochendörfer |
Zitiert (9)
- BGH · 3 StR 181/21 · 18.05.2022Befangenheitsgesuch: Fristversäumnis nach § 29 Abs. 3 StPO begründet kein Verhandlungsverbot
- BGH · XIII ZB 45/22 · 05.12.2023Abschiebungshaft: Haftantrag ohne eDok-Pflicht; Amtsermittlung zu Haftbedingungen (Art. 16 RL 2008/115)
- BGH · XIII ZB 51/23 · 14.01.2025Beschwerde gegen Abschiebungshaft: Verzögerung im Beschwerdeverfahren begründet keine Rechtswidrigkeit
- BVerfG · 2 BvR 825/23 · 21.09.2023Überlange Haftprüfung (§§ 121, 122 StPO) verletzt effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)
- BGH · XIII ZB 30/22 · 26.03.2024BGH zur Abschiebehaft: Unterbringung in JVA für eine Nacht und Haftbeginn
- BGH · XIII ZB 16/22 · 13.05.2025Rechtsbeschwerde gegen Haft zur Sicherung der Abschiebung zurückgewiesen
- BGH · XIII ZB 29/22 · 20.02.2024Überstellungshaft: Kein Beschleunigungsverstoß bei nachträglicher Haftverlängerung
- BGH · XIII ZB 62/22 · 11.06.2024Haftanordnung zur Abschiebung: Rechtliches Gehör nicht hinreichend dokumentiert, Zurückverweisung
- BGH · XIII ZB 52/21 · 10.09.2024Abschiebungshaft: Benachrichtigungspflicht nach Art. 104 Abs. 4 GG bei Wunsch nach Ehefrau