Beiordnung Notanwalts (§78b ZPO) nach Mandatsniederlegung zurückgewiesen
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 6. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- VI ZR 226/13
- Datum
- 24.06.2014
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Wer die Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO beantragt, muss darlegen und nachweisen, dass er trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt finden konnte.
Wurde zuvor ein Rechtsanwalt mandatiert und hat dieser das Mandat niedergelegt, kommt Beiordnung eines Notanwalts nur in Betracht, wenn die Partei darlegt, dass die Mandatsbeendigung nicht ihr Verschulden ist.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach denselben Grundsätzen zu gewähren wie bei wegen Geldmangels versäumter Fristwahrung; sie setzt jedoch voraus, dass die für die Beiordnung nach § 78b ZPO erforderlichen Umstände innerhalb der noch laufenden Frist vorgetragen werden.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann sich nicht auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum berufen, um die Voraussetzungen für Beiordnung oder Wiedereinsetzung zu begründen.
Vorinstanzen
vorgehend OLG Frankfurt, 12. April 2013, Az: 24 U 139/12
vorgehend LG Darmstadt, 19. Juni 2012, Az: 9 O 350/09
Leitsatz
1. Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat. Hat sie zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung nur dann in Betracht, wenn sie auch darlegt, dass die Beendigung des Mandats nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist.
2. Einer Partei, die keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, ist nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren wie einer Partei, die aus finanziellen Gründen zur Fristwahrung nicht in der Lage war und deshalb Prozesskostenhilfe beantragt hat.
3. Die Wiedereinsetzung setzt dabei voraus, dass die betroffene Partei die für die Bestellung eines Notanwalts nach § 78b ZPO erforderlichen Voraussetzungen innerhalb der noch laufenden Frist darlegt. Dazu gehört im Falle der vorausgegangen Mandatsniederlegung auch die Darlegung der dazu führenden, von ihr nicht zu vertretenden Umstände.
Tenor
Der Antrag des Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Gründe
Der Antrag des Beklagten auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPO ist unbegründet.
1. Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (z.B. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, DAR 2012, 144 Rn. 3 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. April 2003 - XI ZB 5/03, juris Rn. 2; vom 27. April 1995 - III ZB 4/95, NJW-RR 1995, 1016). Hat sie - wie hier - zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat. Dabei hat die Partei darzulegen, dass die Beendigung des Mandats nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - III ZR 122/13, NJW-RR 2014, 378 Rn. 9; vom 11. April 2003 - XI ZB 5/03, juris Rn. 4).
Daran fehlt es vorliegend. Der Beklagte hat nicht dargelegt, aus welchen Gründen seine vormalige Prozessbevollmächtigte das Mandat niedergelegt hat.
2. Darüber hinaus steht der Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPO entgegen, dass die Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint, wird die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde doch als unzulässig zu verwerfen sein, weil die Frist zu ihrer Begründung abgelaufen ist.
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand käme auch im Falle einer Notanwaltsbestellung nicht in Betracht. Zwar ist einer Partei, die keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren wie einer solchen Partei, die aus finanziellen Gründen zur Fristwahrung nicht in der Lage war und deshalb Prozesskostenhilfe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 7; vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 4 mwN). Doch setzt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand voraus, dass die betroffene Partei die für die Bestellung eines Notanwalts nach § 78b ZPO erforderlichen Voraussetzungen, mithin also auch die von ihr nicht zu vertretenden Umstände einer Mandatsniederlegung, innerhalb der noch laufenden Frist dargelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - III ZR 122/13, NJW-RR 2014, 378 Rn. 9; vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9; vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 4 mwN). Hieran fehlt es vorliegend. Auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum kann sich der Beklagte als zugelassener Rechtsanwalt nicht berufen.
| Galke | Pauge | Offenloch | |||
| Diederichsen | von Pentz |
Zitiert (3)
- BGH · III ZR 122/13 · 18.12.2013Notanwaltsbestellung nach Mandatsniederlegung bei Differenzen über Rechtsmittelbegründung
- BGH · IX ZA 2/11 · 19.01.2011Beiordnung Notanwalts und Wiedereinsetzung zur Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt
- BGH · VI ZA 40/11 · 13.12.2011Beiordnung Notanwalts abgewiesen – Nutzungsersatz für Motorrad verneint
Zitiert von (27)
- BVerwG · 2 B 4/17 · 28.03.2017Notanwalt bei Nichtzulassungsbeschwerde: Substantiierung und keine Aussichtslosigkeit erforderlich
- BGH · III ZR 211/14 · 27.11.2014Beiordnung eines Notanwalts nach Mandatsniederlegung wegen Streit über Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt
- BGH · VIII ZR 300/18 · 28.04.2020Beiordnung eines Notanwalts nach Mandatsniederlegung: Darlegungslast des Nichtverschuldens
- BGH · III ZR 85/19 · 26.09.2019Beiordnung eines Notanwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren abgelehnt
- BGH · XI ZR 439/15 · 07.06.2016Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender BGH‑Anwaltsbegründung und unzureichender Vertretungsbemühungen
- BGH · IX ZR 113/16 · 02.02.2017Beiordnung eines Notanwalts bei Mandatsniederlegung abgelehnt; Nichtzulassungsbeschwerde verworfen
- BGH · XI ZR 173/17 · 06.02.2018Beiordnung Notanwalts und PKH abgelehnt; Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen
- BGH · XI ZR 547/17 · 09.01.2018BGH: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig verworfen; Beiordnung und PKH abgelehnt
- BSG · B 2 U 1/22 BH · 07.04.2022Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt; Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig verworfen
- BSG · B 13 R 213/16 B · 04.08.2016Beiordnung eines Notanwalts vor dem BSG abgelehnt; Beschwerde gegen Nichtzulassung verworfen
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 2174/14 · 18.02.2015Beiordnung eines Notanwalts in Zulassungsverfahren abgelehnt wegen unzureichender Darlegung
- Landgericht Bonn · 15 O 387/20 · 16.08.2021Beiordnung eines Notanwalts (§ 78b ZPO) abgewiesen wegen fehlender Darlegung und Aussichtslosigkeit
- BSG · B 1 KR 29/21 B · 16.03.2022GKV: Kryokonservierung („Biostase“) keine Krankenbehandlung; Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
- BGH · IX ZR 128/16 · 13.10.2016Beiordnung eines Notanwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren abgelehnt
- BGH · XII ZB 550/21 · 13.12.2023Anwaltszwang: Partei muss fehlenden Anwalt vor 2. Versäumnisbeschluss dem Gericht anzeigen
- BVerwG · 2 B 28/22 · 15.12.2022Notanwaltsbeiordnung bei Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung wegen Aussichtslosigkeit
- BGH · III ZR 39/23 · 25.04.2024Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt; Nichtzulassungsbeschwerde verworfen
- BSG · B 13 R 210/14 B · 30.01.2015Beschluss zu PKH und Beiordnung in Nichtzulassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit
- BGH · VII ZR 124/25 · 26.11.2025Beiordnung, Fristverlängerung und Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
- Oberverwaltungsgericht NRW · 13 B 1174/23 · 08.03.2024Beiordnung eines Notanwalts für Beschwerde abgelehnt wegen fehlender Bemühungen und Aussichtslosigkeit
- Oberverwaltungsgericht NRW · 12 B 443/25 · 27.05.2025Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt wegen Fristversäumnis und fehlender Zahlungsfähigkeit
- Oberlandesgericht Hamm · 1 W 24/17, 1 W 25/17, 1 W 27/17, 1 W 28/17 · 22.01.2018Notanwaltsbeiordnung (§ 78b ZPO): substantiierte erfolglose Anwaltssuche erforderlich
- BGH · I ZB 35/23 · 14.06.2023Verwerfung der Rechtsbeschwerde; Ablehnung von PKH und Notanwaltsbeiordnung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 4 E 228/26 · 23.04.2026Beiordnung Notanwalts und Verwerfungsentscheidung wegen Verfristung und Aussichtslosigkeit
- BGH · V ZR 46/24 · 17.04.2024Beiordnung eines Notanwalts nach §78b ZPO wegen fehlender Nachweise abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 9 A 1381/25 · 27.06.2025Beiordnung Notanwalts abgelehnt; Zulassung der Berufung verworfen
- Oberverwaltungsgericht NRW · 9 B 309/26 · 04.05.2026Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt; Beschwerde vor OVG NRW verworfen