Treffer
BGH Beschluss

Nichtzulassungsbeschwerde im Zivilprozess zurückgewiesen

Gericht
BGH
Spruchkörper
7. Zivilsenat
Aktenzeichen
VII ZR 232/23
Datum
23.07.2025
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Der Kläger wandte sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde zurück. Von einer Begründung sah er gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO ab, weil diese nicht zur Klärung der Voraussetzungen einer Revisionszulassung beitragen würde. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen.

2

Der Bundesgerichtshof kann von einer Begründung der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde absehen, wenn diese nicht zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beitragen würde.

3

Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens trägt grundsätzlich der Beschwerdeführer.

Vorinstanzen

vorgehend OLG Celle, 22. November 2023, Az: 3 U 15/23, Urteil

vorgehend LG Verden, 30. Januar 2023, Az: 5 O 341/20

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 22. November 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: bis 140.000 €

Pamp Halfmeier Jurgeleit

Sacher Hannamann