Treffer
BGH Beschluss

Nichtzulassungsbeschwerde im Werkvertragsprozess zurückgewiesen

Gericht
BGH
Spruchkörper
7. Zivilsenat
Aktenzeichen
VII ZR 117/24
Datum
01.10.2025
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Die Klägerin wandte sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde zurück. Von einer Begründung sah er gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO ab, weil sie nicht zur Klärung der Voraussetzungen einer Revisionszulassung beitragen würde. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde kann gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO ohne Begründung erfolgen, wenn eine Begründung nicht zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beitragen würde.

2

Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens gemäß § 97 Abs. 1 ZPO.

3

Die Nichtzulassungsbeschwerde eröffnet die Revision nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Zulassung erfüllt sind.

Vorinstanzen

vorgehend OLG Stuttgart, 18. Juni 2024, Az: 12 U 212/22, Urteil

vorgehend LG Stuttgart, 10. August 2022, Az: 2 O 252/18

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2024 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: bis 1.900.000 €

Pamp Jurgeleit Graßnack

Borris Hannamann