Verwerfung von Ablehnungsgesuchen gegen BGH‑Richter und Anhörungsrüge als unzulässig
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 8. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- VIII ZB 62/24
- Datum
- 03.06.2025
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2025:030625BVIIIZB62.24.0
Abstrakte Rechtssätze
Ein Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig und zu verwerfen, wenn es lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind.
Ablehnungsgesuche gegen Rechtspfleger sind nach §§ 10, 28 RpflG i.V.m. §§ 41 ff. ZPO unzulässig, wenn die beanstandeten Handlungen auf der Erfüllung dienstlicher Amtspflichten im Rahmen übertragener Geschäfte beruhen.
Die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO ist unzulässig, wenn das Rügevorbringen die Voraussetzungen des § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO nicht erfüllt und kein Sachverhalt dargetan wird, aus dem sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt.
Hat das Gericht das Vorbringen geprüft und als nicht durchgreifend beurteilt, führt das Fehlen eines entscheidungserheblichen Vortrags zur Unbegründetheit bzw. Unzulässigkeit der Anhörungsrüge.
Vorinstanzen
vorgehend BGH, 3. Dezember 2024, Az: VIII ZB 62/24
vorgehend LG Berlin II, 8. Juli 2024, Az: 66 S 80/24
vorgehend AG Lichtenberg, 8. November 2023, Az: 15 C 225/22
Tenor
Die Ablehnungsgesuche der Klägerin gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bünger, den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schmidt, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Matussek, den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Reichelt und den Richter am Bundesgerichtshof Messing sowie gegen die Rechtspflegerin Seidel werden als unzulässig verworfen.
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2024 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Gründe
1. Die Ablehnungsgesuche der Klägerin gegen die im Tenor bezeichneten, an dem angegriffenen Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2024 beteiligten Richter sind offensichtlich unzulässig und deshalb unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, soweit diese nach der Geschäftsverteilung des Senats aktuell zur Entscheidung berufen sind, zu verwerfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. August 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 1; vom 7. Mai 2024 - VIII ZA 5/24, juris Rn. 1 mwN; vom 28. Mai 2024 - VIII ZA 14/23, juris Rn. 1 mwN).
Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (BVerfGE 153, 72 Rn. 2; 159, 147 Rn. 2; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2018 - VIII ZR 127/17, aaO Rn. 3 mwN; vom 4. Juli 2023 - VIII ZB 25/23, juris Rn. 2; vom 25. April 2023 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 4; vom 2. Juli 2024 - VIII ZA 5/24, juris Rn. 2). So verhält es sich hier. Objektive Gründe, die geeignet erscheinen könnten, vom Standpunkt der Klägerin bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände die Befürchtung zu erwecken, die abgelehnten Richter hätten der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenübergestanden, sind mit der Eingabe der Klägerin weder aufgezeigt noch sonst erkennbar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2023 - VIII ZB 25/23, aaO; vom 28. Mai 2024 - VIII ZA 14/23, aaO Rn. 2; vom 2. Juli 2024 - VIII ZA 5/24, aaO). Auch der Einholung von dienstlichen Stellungnahmen der abgelehnten Richter bedarf es insoweit nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2023 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 2 mwN; vom 28. Mai 2024 - VIII ZA 14/23, aaO Rn. 2; vom 2. Juli 2024 - VIII ZA 5/24, aaO).
2. Das Ablehnungsgesuch gegen die Rechtspflegerin Seidel ist gemäß §§ 10, 28 RpflG in Verbindung mit §§ 41 ff. ZPO als unzulässig zu verwerfen. Denn die abgelehnte Rechtspflegerin hat mit der Erstellung und Übersendung des von der Klägerin beanstandeten Hinweisschreibens vom 25. Oktober 2024 lediglich ihrer Amtspflicht im Rahmen der ihr übertragenen Geschäfte genügt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2022 - VIII ZA 21/22, juris; vom 7. Mai 2024 - VIII ZA 7/23, juris, und VIII ZA 5/24, juris Rn. 3).
3. Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2024 ist als unzulässig zu verwerfen, weil das Rügevorbringen nicht die Voraussetzungen des § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO erfüllt. Ein Sachverhalt, aus dem sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat ergeben würde (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), ist nicht dargetan (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 2; vom 13. Dezember 2022 - VIII ZA 15/22, juris Rn. 1).
Die Anhörungsrüge wäre im Übrigen auch unbegründet, weil der Senat in dem vorbezeichneten Beschluss das Vorbringen der Klägerin umfassend geprüft, aber für nicht durchgreifend erachtet hat.
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass sie auf weitere Eingaben vergleichbaren Inhalts nicht mehr mit einer gesonderten Bescheidung durch den Senat rechnen kann.
Dr. Bünger Dr. Lieber RinBGH Dr. Liebert istwegen Urlaubs an derUnterschrift gehindert. Dr. Schmidt Dr. Bünger Dr. Matussek Dr. Reichelt
| Dr. Bünger | Dr. Schmidt | Dr. Matussek | |||
| Dr. Lieber RinBGH Dr. Liebert ist wegen Urlaubs an der Unterschrift gehindert. | Dr. Bünger | Dr. Reichelt |
Zitiert (9)
- BGH · VIII ZA 15/22 · 13.12.2022Anhörungsrüge gegen Ablehnung von PKH zur Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen
- BGH · VIII ZA 14/23 · 28.05.2024Ablehnungsgesuch und Anhörungsrüge verworfen wegen unvollständiger PKH-Unterlagen
- BGH · VIII ZA 5/24 · 02.07.2024Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und unzulässige Anhörungsrüge; Namhaftmachung abgelehnt
- BGH · VIII ZR 127/17 · 25.04.2023Verwerfung wiederholter Ablehnungsgesuche und Zurückweisung Beiordnung Notanwalts
- BGH · VIII ZR 127/17 · 13.06.2023Verwerfung wiederholter Ablehnungsgesuche und Zurückweisung der Anhörungsrüge
- BGH · VIII ZB 25/23 · 04.07.2023Ablehnungsgesuche und Anhörungsrügen gegen Senatsbeschluss als unzulässig verworfen
- BGH · VIII ZA 5/24 · 07.05.2024Ablehnungsgesuche verworfen; PKH für Nichtzulassungsbeschwerde wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt
- BGH · VIII ZA 7/23 · 07.05.2024Antrag auf Prozesskostenhilfe für Rechtsbeschwerde wegen fehlender Erfolgsaussicht zurückgewiesen
- BGH · VIII Za 21/22 · 26.10.2022PKH für Rechtsbeschwerde wegen §574 Abs.2 ZPO zurückgewiesen; Ablehnungsgesuch verworfen
Zitiert von (15)
- BGH · VIII ZA 7/24 · 05.08.2025Anhörungsrüge verworfen; PKH für Nachbegründung und Wiedereinsetzung abgelehnt
- BGH · VIII ZB 68/25 · 11.11.2025Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Rechtsbeschwerde als unzulässig
- BGH · VIII ZA 6/25 · 05.08.2025Ablehnungsgesuche verworfen; PKH und Beiordnung für Rechtsbeschwerde abgelehnt
- BGH · VIII ZA 6/25 · 09.09.2025Verworfen: Ablehnungsgesuche, Anhörungsrüge unzulässig; Gegenvorstellung zurückgewiesen
- BGH · VIII ZA 18/25 · 03.03.2026Anhörungsrüge gegen Zurückweisung des PKH-Antrags für Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig verworfen
- BGH · VIII ZR 122/24 · 05.08.2025Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Anhörungsrüge als unzulässig
- BGH · VIII ZR 23/26 · 23.06.2026Unzulässige Ablehnungsgesuche und Anhörungsrügen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- BGH · VIII ZR 165/24 · 28.10.2025Ablehnungsgesuch verworfen; Erinnerung gegen Kostenansatz zurückgewiesen
- BGH · VIII ZB 9/25 · 05.05.2026Offensichtlich unzulässige Richterablehnung wegen fernliegender Befangenheitsmutmaßungen
- BGH · VIII ZR 193/24 · 29.09.2025Ablehnungsgesuch verworfen; Berichtigung abgewiesen; Anhörungsrüge gegen Kostenansatz unzulässig
- BGH · VIII ZR 165/24 · 27.01.2026Erneutes Ablehnungsgesuch verworfen; Anhörungsrüge und Berichtigung zurückgewiesen
- BGH · VIII ZB 31/25 · 29.09.2025Verwerfung des Ablehnungsgesuchs und Zurückweisung der Erinnerung gegen Kostenansatz
- BGH · VIII ARZ 1/25 · 29.09.2025Verwerfung des Ablehnungsgesuchs und Zurückweisung von Erinnerungen gegen Kostenansätze
- BGH · VIII ZB 8/25 · 28.10.2025Verwerfung des Ablehnungsgesuchs und Zurückweisung der Erinnerung gegen Kostenansatz
- BGH · VIII ZB 8/25 · 27.01.2026Ablehnungsgesuch unzulässig verworfen; Anhörungsrüge und Berichtigungsantrag zurückgewiesen