Ablehnung des Ausschlussantrags nach § 41 Nr. 6 ZPO wegen früherer Mitwirkung nicht begründet
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 2. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- II ZR 280/11
- Datum
- 24.07.2012
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
§ 41 Nr. 6 ZPO greift nur, wenn der Richter an der gerade angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.
Die bloße Mitwirkung des Richters in derselben Sache in einem früheren Rechtszug bei einer anderen Entscheidung begründet den Ausschluss nach § 41 Nr. 6 ZPO nicht.
Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind wegen der verfassungsrechtlichen Forderung nach Bestimmtheit streng nach dem Wortlaut auszulegen und nicht ausdehnend zu interpretieren.
Die frühere Auseinandersetzung eines Richters mit dem Sachverhalt führt nicht per se zu Befangenheit; besondere Umstände können im Rahmen des Ablehnungsverfahrens nach §§ 42 ff. ZPO berücksichtigt werden.
Vorinstanzen
nachgehend BGH, 6. November 2012, Az: II ZR 280/11, Versäumnisurteil
Tenor
Richter am Bundesgerichtshof Born ist nicht nach § 41 Nr. 6 ZPO von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen.
Gründe
Die Tatsache, dass Richter am Bundesgerichtshof Born an der erstinstanzlichen Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits mitgewirkt hat, hindert ihn nicht an der Ausübung des Richteramts im anhängigen Revisionsverfahren.
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 41 Nr. 6 ZPO greift diese Vorschrift nur dann ein, wenn der Richter gerade bei der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat; es reicht nicht aus, dass der Richter in derselben Sache in einem früheren Rechtszug bei einer anderen Entscheidung als der angefochtenen mitgewirkt hat (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59, NJW 1960, 1762 f.; Urteil vom 5. Dezember 1980 - V ZR 16/80, NJW 1981, 1273 f.; BVerwG, NJW 1975, 1241; NJW 1980, 2722; BSG, BeckRS 2010, 75392 Rn. 8 f.; BFH, BeckRS 2006, 25011127 unter II, 3b).
§ 41 Nr. 6 ZPO kann nicht über seinen eindeutigen Wortlaut hinaus dahin ausgelegt werden, dass ein Richter auch dann ausgeschlossen ist, wenn er in derselben Sache bei einer anderen als der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat. § 41 Nr. 6 ZPO gehört zu den Vorschriften über den gesetzlichen Richter, die wegen der verfassungsrechtlichen Forderung, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, nur streng am Wortlaut orientiert ausgelegt werden können und einer ausweitenden Auslegung nicht zugänglich sind (BVerfGE 30, 149, 155; BVerfGE 30, 165, 168 f.; BVerfG, NJW 2001, 3533).
Das geltende Verfahrensrecht ist von dem Gedanken geprägt, dass ein Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, NJW 2001, 3533; vgl. auch BVerfGE 30, 149, 153 f.). Daneben ermöglicht das Ablehnungsverfahren nach §§ 42 ff. ZPO die Berücksichtigung von besonderen Umständen des Einzelfalls.
| Bergmann | Reichart | Sunder | |||
| Caliebe | Drescher |
Zitiert von (12)
- BAG · 2 AZR 812/12 · 10.04.2014Änderungskündigung nach Entzug der missio canonica: Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots
- BGH · XII ZB 602/15 · 18.01.2017Betreuung: Kein Richterausschluss bei Beschwerde gegen Endbetreuung nach Vorläufigbetreuung
- BGH · XI ZR 571/21 · 08.03.2022Kosten nach Erledigung im Revisionsverfahren: Keine Beihilfehaftung der finanzierenden Bank
- BGH · KZB 16/21 · 21.09.2021Richterablehnung bei LKW-Kartell: Befangenheit wegen Kanzlei-Vorbefassung; Gehörsverstoß
- BGH · I ZB 40/24 · 27.03.2025Richterausschluss nach § 41 Nr. 6 ZPO bei Mitwirkung am erstinstanzlichen Versäumnisurteil
- BVerwG · 4 VR 1.26 · 15.07.2026Vorbefassung mit früherem Bebauungsplanurteil begründet weder Ausschluss noch Befangenheit
- BVerwG · 4 BN 32.25 · 26.05.2026Vorbefassung im Eilverfahren begründet weder Ausschluss noch Befangenheit
- VG · M 5 E 21.1681, M 5 E 21.1682, M 5 E 21.1683, M 5 E 21.1684 · 26.04.2021Richterablehnung wegen Vorbefassung und behaupteter institutioneller Befangenheit
- BFH · X B 16/25 · 09.09.2026Befangenheit des Richters im zweiten Rechtsgang
- BVerwG · 4 B 11.25 · 11.09.2026Richterablehnung wegen privater Erörterung eines anhängigen Baurechtsverfahrens
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 1343/18 · 29.04.2019Nichtigkeitsantrag wegen angeblicher Vorbefassung abgewiesen
- BGH · I ZB 40/24 · 09.01.2025Vorlage an das BAG: Richter nach Mitwirkung am ersten Versäumnisurteil ausgeschlossen?