Wiedereinsetzung wegen versäumter Verfahrensrüge im Strafverfahren verworfen
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 63/60
- Datum
- 05.04.1960
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer einzelnen Verfahrensrüge wird regelmäßig nicht gewährt, wenn Angeklagter und Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend waren.
Die Anwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers in der Hauptverhandlung begründet grundsätzlich keinen Wiedereinsetzungsgrund für das Nachholen einer Verfahrensrüge.
Ausnahmsweise kann Wiedereinsetzung in besonderen Verfahrenslagen gerechtfertigt sein, insbesondere wenn materiell entscheidend auf den Inhalt des Sitzungsprotokolls abgestellt werden muss.
Die bloße Versäumung einer einzelnen Rüge ohne weitergehende, substantiierte Umstände, die eine Gehörsverletzung oder Protokollrelevanz aufzeigen, genügt nicht für die Gewährung der Wiedereinsetzung.
Rubrum
5 StR 63/60
Beschluss
In der Strafsache gegen den Bauingenieur Heinz ██ █████ aus ███, dort geboren am ████████ 1912, Sachbezeichnung: █████████ wegen Bestechung und Betruges hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach Anhörung des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 5. April 1960 durch den Senatspräsidenten Sarstedt und die Bundesrichter Schmidt, Siemer, Dr. Borker und Dr. Faller
Tenor
Das Gesuch des Angeklagten ████████, ihn zur Nachholung einer Verfahrensrüge in den vorigen Stand wieder einzusetzen, wird verworfen.
Gründe
Der Angeklagte und sein Verteidiger waren in der Hauptverhandlung zugegen. Es ist daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht zulässig, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer einzelnen Rüge zu gewähren (BGHSt 1, 44).
Diese Entscheidung lässt zwar offen, „ob sich bei besonderen Verfahrenslagen aus dem Grundsatz der Beweiskraft des Protokolls ausnahmsweise etwas anderes ergeben könnte“. Es handelt sich hier aber nicht um einen solchen Fall, bei dem es auf das Protokoll ankommt.
| Sarstedt | |
| Dr. Borker |