Treffer
BGH Urteil

Revision gegen Urteil wegen schweren Raubes als offensichtlich unbegründet verworfen

Gericht
BGH
Spruchkörper
5. Strafsenat
Aktenzeichen
5 StR 630/78
Datum
28.11.1978
Rechtsgebiet
Strafrecht
Quelle
Der Angeklagte richtete Revision gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg wegen schweren Raubes. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als offensichtlich unbegründet und schließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts an. Es wurden keine substantiierten rechtlichen Einwendungen gegen das Urteil vorgetragen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Revision kann vom Bundesgerichtshof verworfen werden, wenn sie offensichtlich unbegründet ist.

2

Die Verwerfung wegen offensichtlicher Unbegründetheit setzt voraus, dass keine substantiierten, auf Rechtsfehler gerichteten Einwendungen vorgetragen werden.

3

Wird eine Revision verworfen, hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Vorinstanzen

Landgericht Oldenburg, 3. Mai 1978

Rubrum

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

in der Strafsache gegen den Schweißer Bernd H. aus M., geboren am ███████ 1953 in [REDACTED], zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen schweren Raubes

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28. November 1978, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Schuster, Dr. Fuhrmann, Horstkotte, Dr. Ulsamer als beisitzende Richter,

Oberstaatsanwalt beim █████████████████ ████ als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt ████ aus ███ als ████████████,

Justizangestellte ███████ als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 3. Mai 1978 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Von Rechts wegen

Gründe

Die Revision des Angeklagten ist, wie auch der Generalbundesanwalt ausgeführt hat, offensichtlich unbegründet.

FuhrmannHerrmannHorstkotte
SchusterUlsamer