Revision im Totschlagsverfahren: Strafausspruch wegen Überschreitung der Höchststrafe aufgehoben
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 500/79
- Datum
- 23.03.1979
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Wendet das Gericht eine Strafmilderung nach § 21 StGB in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB an, ist bei der Strafzumessung die sich hieraus ergebende zulässige Höchststrafe zu beachten.
Erweist sich der ausgesprochene Freiheitsentzug als höher als die nach der angewandten gesetzlichen Regelung zulässige Höchststrafe, ist der Strafausspruch rechtsfehlerhaft und aufzuheben.
Erheben sich Rechtsfehler ausschließlich im Strafausspruch, kann der Revisionsgerichtshof diesen aufheben und die Sache zur erneuten Bestimmung der Strafhöhe an eine andere Kammer zurückverweisen.
Offensichtlich unbegründete weitergehende Revisionsangriffe sind durch den Revisionsgerichtshof zu verwerfen.
Vorinstanzen
Schwurgericht Oldenburg, 23. März 1979
Rubrum
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS in der Strafsache gegen Dieter ███ aus ███, geboren am ███████ 1956 in A, zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen Totschlags
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung, zu 2. auf Antrag des Generalbundesanwalts am 4. September 1979 nach § 349 Abs. 2, 4 StPO einstimmig
Tenor
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts in Oldenburg vom 23. März 1979 im Strafausspruch mit den Feststellungen hierzu aufgehoben.
2. Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.
Gründe
Der Strafausspruch hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Das Schwurgericht hat von der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB Gebrauch gemacht (UA S. 16). Mit dem Ausspruch einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren ist die hiernach gemäß §§ 212 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB zulässige Höchststrafe überschritten.
| Führmann | Herrmann | Horstkotte | |||
| Fleischmann | Ulsamer |