BGH: Revision und sofortige Beschwerde in Sexualstrafverfahren verworfen
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 44/94 (alt: 5 StR 206/93)
- Datum
- 15.03.1994
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Revision ist zu verwerfen, wenn das Revisionsgericht keine Rechtsfehler in der Urteilsbegründung feststellt und die tragenden, den Schuldspruch tragenden Feststellungen bestätigt.
Eine sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung ist zurückzuweisen, wenn die Kostenentscheidung rechtsfehlerfrei ist.
Bei erfolglosen Rechtsmitteln hat der Beschwerdeführer die Kosten der Rechtsmittel sowie die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.
Ergänzende Ausführungen des Generalbundesanwalts können bei der Würdigung der dem Schuldspruch zugrunde liegenden Tatbestände berücksichtigt werden, soweit sie zutreffend beleuchten.
Vorinstanzen
Landgericht Berlin, 16. September 1993
Rubrum
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 15. März 1994 in der Strafsache gegen ████ aus ██ █████, Wolfgang Günther, dort geboren am [REDACTED], wegen Vergewaltigung u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. März 1994
Tenor
Als unbegründet werden verworfen:
- die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. September 1993 nach § 349 Abs. 2 StPO; - die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die rechtsfehlerfreie Kostenentscheidung im vorbezeichneten Urteil.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten der Rechtsmittel und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Die Schriftsätze der Verteidiger vom 10. Februar und 13. März 1994 haben dem Senat vorgelegen.
Die dem Angeklagten angelastete Sexualpraktik, die den Schuldspruch tragenden, vom Senat bestätigten Feststellungen des ersten Urteils (Einzelfall der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes in einem Wohnmobil in Flensburg im Jahre 1982) zugrunde lag, hat der Generalbundesanwalt zutreffend beleuchtet.
[Unterschriften:]
| Harms | Laufhütte | Hager | |||
| Horstkotte | Basdorf |