Aufhebung und Zurückverweisung wegen übersehener Strafanträge in Beleidigungssache
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 440/68
- Datum
- 27.08.1968
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Bei gesetzlichen Antragsdelikten (z. B. Beleidigung) ist das Vorliegen eines wirksamen Strafantrags Voraussetzung für die Verfolgung und Verurteilung.
Fehlt im Urteil die Berücksichtigung eines erforderlichen Strafantrags, liegt ein Sach- und Verfahrensfehler vor, wenn tatsächliche Strafanträge in der Akte vorhanden sind und übersehen wurden.
Hat das Revisionsgericht festgestellt, dass für die Strafverfolgung erforderliche Anträge in den Gerichtsakten vorliegen, ist das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels trifft die zur erneuten Entscheidung berufene Vorinstanz, sofern das Revisionsgericht nicht anders entscheidet.
Vorinstanzen
Landgericht Itzehoe, 17. November 1967
Rubrum
in der Strafsache gegen den Anlagenfahrer Walter K. aus ███████, geboren ██████████████ 1943, wegen Beleidigung
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27. August 1968, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Prof. Dr. Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichter Schmidt, Bundesrichter Siemer, Bundesrichter Kersting, Bundesrichter Herrmann als beisitzende Richter, Bundesanwalt ████████ als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellte █████ als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
Tenor
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts in Itzehoe vom 17. November 1967 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird an das Landgericht in Kiel zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.
Von Rechts wegen.
Gründe
Mit Erfolg rügt die Revision der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte nicht wegen Beleidigung bestraft worden ist. Die vom Landgericht vermissten Strafanträge befinden sich auf Blatt 13 der Akte; sie sind von beiden Elternteilen am Tage nach der Tat ordnungsgemäß gestellt worden.
| Schmidt | Siemer | Herrmann | |||
| Sarstedt | Kersting |