Beweiswürdigung bei späterer Einlassung nach anfänglichem Schweigen – Revision verworfen
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 411/20
- Datum
- 28.10.2020
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2020:281020B5STR411.20.0
Abstrakte Rechtssätze
Aus der Ausübung des prozessualen Schweigerechts dürfen keine negativen Schlüsse auf Schuld oder Unwahrheit gezogen werden.
Eine nach anfänglichem Schweigen abgegebene Einlassung unterliegt der umfassenden Beweiswürdigung; das Tatgericht darf Zeitpunkt und Umstände der Einlassung bei der Beurteilung ihrer Glaubwürdigkeit berücksichtigen.
Ist der Beschuldigte bei Abgabe seiner Einlassung bereits mit den Ergebnissen der Ermittlungen vertraut, kann das Gericht wegen des Risikos einer Anpassung der Darstellung einen geringeren Beweiswert ansetzen.
Eine Rüge wegen Verstoßes gegen §§ 136, 136a StPO ist nur begründet, wenn tatsächlich verbotene Vernehmungsmethoden i.S.v. § 136a Abs. 1 StPO eingesetzt wurden; Verletzungen von Rechten Dritter berühren den Rechtskreis des Angeklagten nicht automatisch.
Vorinstanzen
vorgehend LG Hamburg, 9. April 2020, Az: 626 KLs 20/19
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. April 2020 wird verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:
Die Rüge eines Verstoßes „gegen die Verfahrensvorschriften der §§ 136, 136a StPO“ ist unbegründet. Nach dem Revisionsvortrag ergibt sich eindeutig, dass von der Polizei keine verbotenen Vernehmungsmethoden im Sinne des § 136a Abs. 1 StPO eingesetzt wurden. Eine vermeintliche Verletzung der Rechte der Nichtrevidentin aus § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO würde den Rechtskreis des Angeklagten nicht berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 377 mwN).
Die Rüge, das Landgericht habe rechtsfehlerhaft aus dem späten Zeitpunkt der Einlassung - nach Auskunftsverweigerung eines Belastungszeugen - dem Angeklagten nachteilige Schlüsse gezogen, ist unbegründet. Es ist zwar unzulässig, aus der Wahrnehmung prozessualer Schweigerechte selbst Schlüsse zu ziehen. Lässt sich ein Beschuldigter nach anfänglichem Schweigen aber schließlich doch ein, unterliegt seine Aussage der umfassenden Beweiswürdigung. Das Tatgericht darf dabei die Umstände der Einlassung berücksichtigen. Das Landgericht war daher aus Rechtsgründen nicht gehindert, einer in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen und der Beweisaufnahme abgegebenen Schilderung deswegen einen geringeren Beweiswert beizumessen, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, jeweils mwN).
Cirener Berger Gericke Köhler von Häfen
Zitiert (3)
- BGH · 2 StR 78/16 · 01.02.2017Freispruch aufgehoben: Beweiswürdigung bei wechselnder Einlassung und „in dubio pro reo“
- BGH · 2 StR 110/17 · 05.07.2017Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Bedingter Vorsatz für die tatsächliche Gesamtmenge
- BGH · 4 StR 195/16 · 09.08.2016Revision: Kein Beweisverwertungsverbot für Aussage eines Mitangeklagten ohne ausreichende Anwaltshilfe
Zitiert von (7)
- BGH · 3 StR 68/21 · 23.03.2021BGH zur Beweiswürdigung: Späte Einlassung nach anfänglichem Schweigen nicht negativ verwerten
- BGH · 5 StR 449/23 · 03.01.2024BGH hebt Strafausspruch und Sicherungsverwahrung wegen fehlerhafter Schuldfähigkeitsprüfung auf
- BGH · 5 StR 126/23 · 16.08.2023Beweiswürdigung bei Nichterscheinen eines Zeugen – Revision teilw. stattgegeben
- BGH · 6 StR 199/24 · 16.10.2024Freispruch im Jugendstrafverfahren: Lückenhafte Beweiswürdigung bei Täterwissen aus Einlassung
- BGH · 6 StR 72/25 · 16.10.2025Aufhebung des Strafausspruchs wegen fehlerhafter Beweiswürdigung bei Amphetaminrausch
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- BGH · 5 StR 382/22 · 31.01.2023Revision verworfen — Beurteilungsspielraum bei Zeugnisverweigerungsrecht wegen Verlöbnis