Revision gegen Strafurteil trotz fehlerhafter Strafmilderung unbegründet
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 5 StR 392/26
- Datum
- 22.09.2026
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2026:220926B5STR392.26.0
Abstrakte Rechtssätze
Eine Revision ist als unbegründet zu verwerfen, wenn die revisionsgerichtliche Nachprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergibt.
Bei der Strafzumessung darf nicht strafmildernd berücksichtigt werden, dass weitere Taten durch ein früheres Einschreiten der Polizei hätten verhindert werden können.
Ein unterbliebener früherer staatlicher Zugriff begründet grundsätzlich keinen dem Täter zugutekommenden Strafmilderungsgrund.
Ein fehlerhafter, den Angeklagten begünstigender Strafzumessungserwägung führt nicht zur Aufhebung des Urteils auf dessen Revision.
Vorinstanzen
vorgehend LG Hamburg, 11. Februar 2026, Az: 635 KLs 6/25
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Februar 2026 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Soweit das Landgericht strafmildernd erwogen hat, ein Teil der polizeilich beobachteten Taten hätte durch ein früheres Eingreifen verhindert und so der „Schutz der Volksgesundheit ... besser gewährleistet“ werden können, geht dies fehl (vgl. BGH, Urteile vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 41; vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 17; vom 17. Januar 2024 - 5 StR 339/23 Rn. 16).
VRinBGH Cirenerist im Urlaub und kann nicht signieren. Gericke Köhler Gericke Resch von Häfen
Zitiert (3)
- BGH · 5 StR 203/22 · 03.08.2022BGH: Verfahrensrüge zur informellen Absprache; Strafzumessungsfehler bei BtM-Handel
- BGH · 5 StR 2/21 · 06.01.2022BtMG: Doppelverwertung bei minder schwerem Fall/Beihilfe; Überwachung als Strafmilderungsgrund
- BGH · 5 StR 339/23 · 17.01.2024BGH zu Strafmilderung beim BtM-Handel: Verzicht auf BtM und TKÜ als Milderungsgrund