Zurückverweisung zur Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers bei offenkundigem Verteidigungsmangel
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 4. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 4 StR 610/17
- Datum
- 18.01.2018
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2018:180118B4STR610.17.0
Abstrakte Rechtssätze
Ein offenkundiger Mangel der Verteidigung liegt vor, wenn ein beigeordneter Pflichtverteidiger trotz Verpflichtung die Revisionsbegründung nicht form- und fristgerecht einreicht und auf Anfragen der Behörden nicht reagiert.
Bei Vorliegen eines offenkundigen Mangels hat das zuständige Gericht positive Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers, um den effektiven Zugang zur Rechtsverteidigung sicherzustellen (Art. 6 EMRK).
Ein fristgerecht eingegangenes Gesuch des Angeklagten kann als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist (§ 300 StPO analog) auszulegen sein und ist vom Gericht zu entscheiden.
Der neu beizuordnende Pflichtverteidiger ist ab seiner Bestellung verpflichtet, die Revision form- und fristgerecht zu begründen; nur so wird das weitere Verfahren über Wiedereinsetzung und etwaige Folgen ermöglicht.
Vorinstanzen
vorgehend LG Dortmund, 17. März 2017, Az: 31 KLs 70/16
Tenor
Die Sache wird zur weiteren Veranlassung, insbesondere zur Bestellung eines anderen Verteidigers, an das Landgericht Dortmund zurückgegeben.
Gründe
Der Senat stellt die Entscheidung über das fristgerecht eingegangene, gemäß § 300 StPO analog als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 17. März 2017 auszulegende Gesuch des Angeklagten vom 21. September 2017 sowie gegebenenfalls über den form- und fristgerecht angebrachten Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO zurück.
Die Sache ist zur Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers an das Landgericht zurückzugeben. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Oktober 2002 – Az.: 38830/97 – liegt hier ein „offenkundiger Mangel“ der Verteidigung vor. Der am 8. Juni 2017 in laufender Revisionsbegründungsfrist neu beigeordnete Verteidiger hat nicht, wie es seine Pflicht gewesen wäre (vgl. BVerfG, NJW 1983, 2762, 2765), die Revision des Angeklagten form- und fristgerecht begründet und auch auf spätere Anschreiben des Vorsitzenden der Jugendkammer sowie des Generalbundesanwalts nicht reagiert. In dieser Situation verlangt Art. 6 Abs. 3c MRK nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (aaO) „positive Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden“, um diesem Zustand abzuhelfen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 – 2 StR 265/15, StraFo 2016, 382). Dies wird das Landgericht (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 141 Rn. 6, 6a mwN) mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung durch Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers zu veranlassen haben.
Der Senat weist darauf hin, dass der neu beizuordnende Pflichtverteidiger ab seiner Bestellung form- und fristgerecht die Revision zu begründen haben wird. Das wird den Senat in die Lage versetzen, über das anhängige Wiedereinsetzungsgesuch und gegebenenfalls auch über den Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO zu befinden.
| Sost-Scheible | Cierniak | Paul | |||
| Roggenbuck | Bender |
Zitiert (1)
Zitiert von (14)
- BVerwG · 2 C 11/19 · 23.02.2021Disziplinarverfahren: Zurechnung von Anwaltsverschulden schließt Wiedereinsetzung aus
- BGH · StB 24/21 · 15.06.2021Entpflichtung von Pflichtverteidigern wegen angeblichem Vertrauensverlust abgelehnt
- BGH · 4 StR 138/18 · 05.06.2018Zurückverweisung zur Bestellung neuen Pflichtverteidigers wegen offenkundigen Verteidigungsmangels
- BGH · 3 StR 422/20 · 12.01.2021Wiedereinsetzung nach verspäteter Revisionseinlegung bei fehlender Angaben und Weiterleitungsfehler
- BGH · 3 StR 165/19 · 07.08.2019Wiedereinsetzung wegen versäumter Revisionsbegründung verworfen
- BGH · 3 StR 483/21 · 07.02.2023BGH: Kein Aussetzen der Revision zur Beauftragung eines „Revisionsspezialisten“
- BGH · 4 StR 68/20 · 11.03.2020Wiedereinsetzung wegen versäumter Revisionsbegründung: Unzulässigkeit bei Pflichtverteidiger‑Versäumnis
- BGH · 1 StR 165/24 · 22.07.2024Wiedereinsetzung und Antrag auf Entscheidungsherbeiführung nach Verwerfung der Revision verworfen
- BGH · StB 9/21 · 24.03.2021Pflichtverteidigerwechsel wegen mangelnder Kontaktaufnahme verworfen
- BGH · 1 StR 33/22 · 20.04.2022Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §346 StPO wegen versäumter Revisionsbegründung verworfen
- BGH · 2 StR 299/20 · 16.12.2020Beiordnung neuen Pflichtverteidigers wegen offenkundigen Mangels der Verteidigung
- BGH · 2 StR 281/19 · 11.09.2019Zurückverweisung wegen fristgerechter Entscheidung über Antrag auf Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers
- BGH · 3 StR 423/23 · 09.01.2024Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (§346 StPO) wegen Fristversäumnis verworfen
- BGH · 6 StR 387/21 · 15.11.2021Wiedereinsetzung und Beiordnungspflichtverteidiger bei versäumter Revisionsbegründung verworfen