Revision verworfen: Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Tatmittel (§ 224 StGB)
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 4. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 4 StR 194/20
- Datum
- 14.07.2020
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2020:140720B4STR194.20.0
Abstrakte Rechtssätze
Für eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB muss die Körperverletzung durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht worden sein.
Wird ein Kraftfahrzeug als Werkzeug eingesetzt, muss die körperliche Misshandlung bereits durch den Anstoß selbst ausgelöst und die Verletzung auf einen unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen sein.
Verletzungen, die erst durch anschließendes Sturzgeschehen oder durch Ausweichbewegungen des Opfers verursacht werden, genügen für eine Verwirklichung von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht.
Eine tateinheitliche Verurteilung nach mehreren Alternativtatbeständen ist zulässig, soweit die Feststellungen die für jeden Tatbestand erforderlichen Merkmale jeweils hinreichend belegen.
Vorinstanzen
vorgehend LG Münster, 12. Dezember 2019, Az: 2 Ks 15/19
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster (Westf.) vom 12. Dezember 2019 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 30. April 2020 begegnet die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung auch insoweit keinen rechtlichen Bedenken, als das Landgericht diese neben § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB auch auf § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB gestützt hat.
Zwar erfordert eine Verurteilung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Körperverletzung durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eingetreten ist. Wird ein Kraftfahrzeug als Werkzeug eingesetzt, muss die körperliche Misshandlung also bereits durch den Anstoß selbst ausgelöst und die Verletzung auf einen unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen sein. Verletzungen, die erst durch ein anschließendes Sturzgeschehen oder eine Ausweichbewegung des Tatopfers verursacht worden sind, genügen insoweit nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724; und vom 21. November 2017 - 4 StR 488/17). Eine solche Fallgestaltung liegt hier jedoch nicht vor. Nach den Feststellungen sind die Verletzungen der drei Insassen der beiden Kraftfahrzeuge unmittelbar auf die durch den Angeklagten in suizidaler Absicht bei einer Geschwindigkeit von rund 125 km/h herbeigeführten Frontalkollisionen mit diesen Fahrzeugen zurückzuführen; eine unmittelbare Einwirkung des Kraftfahrzeugs auf die Körper der Insassen ist damit hinreichend belegt.
Quentin Bender Bartel Sturm Rommel
Zitiert (4)
- BGH · 4 StR 117/15 · 16.07.2015BGH: Konkrete verkehrsspezifische Gefahr bei Pistolenschüssen auf fahrende Fahrzeuge erforderlich
- BGH · 4 StR 30/12 · 25.04.2012Aufhebung wegen Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmung durch Vorhalt
- BGH · 4 StR 453/13 · 14.01.2014Rammen eines Motorradfahrers: Herabstufung von gefährlicher zu einfacher Körperverletzung
- BGH · 4 StR 594/15 · 03.02.2016Revision: Wegfall der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung durch Pkw-Einsatz
Zitiert von (4)
- BGH · 4 StR 403/20 · 04.02.2021Suizidfahrt in Kreuzung: § 315c Nr. 1a StGB mangels Kausalität; kein Heimtückevorsatz
- BGH · 4 StR 192/22 · 10.11.2022BGH: Kraftfahrzeug als gemeingefährliches Mittel; Schweigen darf SV-Vorbehalt nicht stützen
- BGH · 4 StR 170/23 · 05.12.2023Versuchter Mord bei Polizeisperre: Lücken bei bedingtem Tötungsvorsatz unter Kokainintoxikation
- BGH · 4 StR 236/21 · 23.11.2021BGH: Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug erfordert unmittelbaren Körperkontakt