Revision verworfen: Konkurrenzrecht bei mitgliedschaftlicher Beteiligung an terroristischer Vereinigung
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 3. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 3 StR 355/16
- Datum
- 20.12.2016
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2016:201216B3STR355.16.0
Abstrakte Rechtssätze
Mitgliedschaftliche Beteiligungsakte, die zugleich den Tatbestand anderer Strafvorschriften erfüllen und der Zwecksetzung der Vereinigung dienen, werden regelmäßig nicht zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst, sondern stehen in Tatmehrheit.
Die Vorschriften des § 89a StGB und der §§ 129a, 129b StGB sind nicht deckungsgleich; Handlungen können daher zueinander in Idealkonkurrenz stehen.
Eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a StPO berührt grundsätzlich nicht die konkurrenzrechtliche Bewertung der Taten; nicht verfolgte, zuvor eingestellte Straftaten bleiben nach § 154 Abs. 1, 2 StPO und allgemeinen Grundsätzen verwertbar.
Beteiligungshandlungen, die zugleich Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat darstellen, weisen einen erhöhten Unrechts- und Schuldgehalt auf und fallen nicht ohne weiteres in eine tatbestandliche Handlungseinheit mit sonstigen Mitgliedschaftsakten.
Vorinstanzen
vorgehend OLG Düsseldorf, 22. April 2016, Az: III-7 StS 1/15
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. April 2016 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner auf die allgemeine Sachrüge gestützten Revision. Das Rechtsmittel ist unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.
Der näheren Erläuterung bedarf nur Folgendes:
Das Oberlandesgericht hat angenommen, eine "mehrfache Tatbestandsverwirklichung des § 129a StGB" komme auch nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308) zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung von Handlungen, die mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung darstellen und zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen, nicht in Betracht. Wenn und soweit der Angeklagte durch seine Beteiligungshandlungen zugleich gegen § 89a Abs. 1 und 2 StGB, gegen das Waffengesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hätte und diese Gesetzesverletzungen gegebenenfalls tateinheitlich zu der mitgliedschaftlichen Beteiligung hinzuträten, würde dies einer "tatbestandlichen Handlungseinheit im Rahmen des § 129a Abs. 1 StGB unter Wertungsgesichtspunkten nicht entgegen" stehen, weil es sich bei § 89a Abs. 1, 2 StGB um ein "gleichgelagertes Gefährdungsdelikt" handele; nichts anderes gelte "für (kriegs-)waffenrechtliche Gesetzesverstöße".
Dies ist rechtsfehlerhaft.
Nach der zitierten Rechtsprechung des Senats werden mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, die auch den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen und der Zwecksetzung der Vereinigung oder sonst deren Interessen dienen, nicht (mehr) zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst. Solche Handlungen stehen zwar gemäß § 52 Abs. 1 Alternative 1 StGB in Tateinheit mit der jeweils gleichzeitig verwirklichten mitgliedschaftlichen Beteiligung, jedoch - soweit sich nach allgemeinen Grundsätzen nichts anderes ergibt - sowohl untereinander als auch zu der Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit (BGH aaO, S. 311 f.). Dies gilt auch für Akte, die sowohl eine mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung als auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat darstellen: Der Anwendungsbereich und der Strafgrund von § 89a Abs. 1, 2 StGB einerseits und §§ 129a, 129b StGB andererseits sind nicht deckungsgleich; Verstöße gegen diese Vorschriften stehen deshalb - was das Oberlandesgericht nicht in Zweifel gezogen hat - zueinander in Idealkonkurrenz (BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15, juris Rn. 3 f.). Da Handlungen, wie sie hier in Rede stehen (der Angeklagte absolvierte eine mehrwöchige Kampf- und Waffenausbildung, er leistete mit einem Sturmgewehr bewaffnet Wachdienste), in aller Regel jedenfalls die Schlagkraft der Organisation erhöhen, weisen sie als Beteiligungsakte, die zugleich den Tatbestand des § 89a Abs. 1, 2 Nr. 1 und 2 StGB (und etwa den des § 22a Abs. 1 Nr. 2, 6 KWKG) erfüllen, nach der Rechtsprechung des Senats einen deutlich erhöhten Unrechts- und Schuldgehalt auf und unterfallen deshalb nicht der tatbestandlichen Handlungseinheit. Vielmehr treten sie - hier idealkonkurrierend mit der eigenständigen, isolierten Erfüllung der §§ 129a, 129b StGB - neben die eine verbleibende tatbestandliche Handlungseinheit und stehen in Tatmehrheit zu dieser (BGH aaO, S. 319 f.).
Diese konkurrenzrechtliche Beurteilung ändert sich nicht dadurch, dass die Strafverfolgung - wie hier gemäß § 154a Abs. 1, 2 StPO geschehen - auf Verstöße gegen § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB beschränkt wird (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 17). Zur Verurteilung wegen nur einer Tat der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland kann es in diesen Fällen deshalb in aller Regel nur kommen, wenn die zu der tatbestandlichen Handlungseinheit gemäß § 53 Abs. 1 StGB in Realkonkurrenz stehenden Taten zuvor nach § 154 Abs. 1 und 2 StPO eingestellt worden sind. Nach allgemeinen Grundsätzen können sie nach entsprechendem Hinweis gleichwohl zu Lasten des Angeklagten verwertet werden (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 154 Rn. 25 mwN).
Durch den aufgezeigten Rechtsfehler ist der Angeklagte, der demgemäß nur wegen einer Tat der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und nicht - wie es nach der Verfahrensbeschränkung gemäß § 154a Abs. 1, 2 StPO rechtlich zutreffend gewesen wäre - wegen mehrerer Verstöße gegen § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB verurteilt worden ist, allerdings hier nicht beschwert.
| Becker | Gericke | Hoch | |||
| Schäfer | Berg |
Zitiert (3)
- BGH · 3 StR 537/14 · 09.07.2015§ 129 StGB: Konkurrenz bei Mitgliedschaftsakten und weiteren Straftaten (BGH 3 StR 537/14)
- BGH · 3 StR 86/16 · 31.05.2016§ 129 StGB: AN-Gruppierung mit Graffiti/Plakaten keine kriminelle Vereinigung ohne erhebliche Gefährdung
- BGH · 3 StR 466/15 · 09.08.2016Tateinheit bei Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttat
Zitiert von (30)
- BGH · 3 StR 236/17 · 20.12.2018VStGB: Gewaltbegriff (§ 8 Abs. 6 Nr. 2), psychische Beihilfe, Vorgesetztenverantwortung
- BGH · AK 14/22 · 21.04.2022U-Haftfortdauer nach § 121 StPO bei IS-Mitgliedschaft: Haushaltstätigkeiten und Lagerinternierung
- BGH · AK 22/19 · 15.05.2019Fortdauer der U-Haft bei IS-Mitgliedschaft durch Haushaltsführung und Hausübernahme
- BGH · StB 28/20 · 21.09.2020Haftbeschwerde in laufender Hauptverhandlung: eingeschränkte Prüfung des dringenden Tatverdachts
- BGH · AK 56/17 · 19.10.2017BGH hebt U-Haft auf: Anklagesatz begrenzt Verfahrensgegenstand; keine IS-Unterstützung durch Info-Recherche
- BGH · 3 StR 189/24 · 14.11.2024§§ 129a/b StGB: Mitgliedschaft verklammert Beteiligungsakte; Entklammerung nur bei zwei Schwerdelikten
- BGH · AK 44/21 · 13.10.2021Haftfortdauer bei IS-Mitgliedschaft und Einsatz des Sohns als Kindersoldat (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 VStGB)
- BGH · 3 StR 286/17 · 19.04.2018§ 129a/b StGB: Unterstützung durch Zusage und Tatbegehung mit IS-Mitwirkung
- BGH · AK 4/19 · 20.02.2019U-Haftfortdauer: LTTE-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen durch Hinrichtung gefangener Soldaten
- BGH · AK 54/17 · 08.11.2017Fortdauer U-Haft: Mitgliedschaft Jabhat Fath al-Sham und § 89a StGB; Schwerkriminalität
- BGH · AK 38/23 · 12.07.2023BGH: Fortdauer der U-Haft bei Verdacht § 129a StGB und § 83 StGB (Reichsbürger-Komplex)
- BGH · AK 32/22 · 12.10.2022BGH: Fortdauer der U-Haft bei IS-Mitgliedschaft und VStGB-Vorwürfen (AK 32/22)
- BGH · AK 17/22 · 04.05.2022BGH: Fortdauer der U-Haft bei IS-Mitgliedschaft und Versklavung einer Jesidin
- BGH · AK 35/23, StB 34/23 · 11.07.2023BGH: Vorbereitung von Hochverrat (§ 83 StGB) und Tateinheit mit § 129a-Mitgliedschaft
- BGH · 3 StR 538/24 · 21.01.2025BGH: Teilweiser Revisionsfolg – Tateinheit von Mitgliedschaft und Verletzung der Fürsorgepflicht
- BGH · AK 4/18, StB 29/17 · 22.02.2018U-Haft bei IS-Vorwürfen: Mittäterschaft durch Bewachen; § 121 StPO-Frist bei neuem Haftbefehl
- BGH · AK 72/17 · 19.12.2017Haftfortdauer bei Junud al-Sham: Mitgliedschaft, Werben durch Mitglied und Konkurrenzen
- BGH · AK 23/23 · 11.07.2023Haftfortdauer nach § 121 StPO bei Verdacht nach § 129a StGB und § 83 StGB
- BGH · AK 25/23 · 11.07.2023BGH: Fortdauer der U-Haft bei Verdacht § 129a StGB und Vorbereitung Hochverrat (§ 83 StGB)
- BGH · AK 26/23 · 11.07.2023Haftfortdauer nach § 121 StPO bei Reichsbürger-Vereinigung (§ 129a, § 83 StGB)
- BGH · AK 42/23 · 11.07.2023BGH: Fortdauer der U-Haft bei Verdacht § 129a StGB und Vorbereitung Hochverrat (§ 83 StGB)
- BGH · 3 StR 173/24 · 19.03.2025BGH: Schuldspruchkorrektur bei § 129 StGB-Konkurrenzen und § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB
- Oberlandesgericht Düsseldorf · 5 StS 2/19 · 17.12.2019OLG Düsseldorf: IS-Mitgliedschaft, Kriegsverbrechen (Aneignung) und Kriegswaffenbesitz
- BGH · AK 86/23 · 20.12.2023Haftfortdauer nach § 121 StPO bei Verdacht § 129a StGB und § 83 StGB (Reichsbürger-Komplex)
- BGH · AK 39/23 · 12.07.2023Haftfortdauer nach § 121 StPO bei Verdacht § 129a StGB/§ 83 StGB (Reichsbürger-Gruppe)
- BGH · AK 28/23 · 13.07.2023Haftfortdauer bei § 129a StGB und § 83 StGB (Reichsbürger-Gruppe, IT-Stab)
- BGH · AK 45/23 · 13.07.2023Haftfortdauer nach § 121 StPO bei Verdacht § 129a StGB und § 83 StGB (Reichsbürger/QAnon)
- Oberlandesgericht Düsseldorf · III-5 St 1/24 · 08.05.2024IS-Ausreise mit Kindern: Mitgliedschaft (§§129a/b StGB) und §171 StGB; Strafe erledigt
- BGH · AK 27/23 · 12.07.2023Haftfortdauer bei Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung (§ 129a StGB)
- BGH · AK 47/23 · 13.07.2023Haftfortdauer bei § 129a StGB und § 83 StGB im „Reichsbürger“-Komplex