Strafzumessung: Einziehung eines Pkw bei der Bemessung des Strafmaßes
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 2 StR 43/13
- Datum
- 12.03.2013
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und ist bei der Bemessung der Hauptstrafe als bestimmender Gesichtspunkt angemessen zu berücksichtigen, insbesondere wenn eine dem Täter gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen wird.
Fehlen substantiierte Feststellungen zum Wert der einzuziehenden Sache, kann dies die Strafzumessung beeinflussen und einen Rechtsfehler begründen, der die Aufhebung des Strafausspruchs rechtfertigt.
Stehen Strafausspruch und Einziehungsentscheidung in einem untrennbaren inneren Zusammenhang, führt der Wegfall des Strafausspruchs auch zur Aufhebung der Einziehungsentscheidung.
Bereits getroffene tat- und schuldangemessene Feststellungen bleiben vom Rechtsfehler unberührt; der neue Tatrichter hat insoweit nur ergänzende Feststellungen (insbesondere zum Wert der Sache) zu treffen.
Vorinstanzen
vorgehend LG Koblenz, 25. Juli 2012, Az: 2090 Js 16213/09 - 3 KLs
Tenor
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 25. Juli 2012 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung, Zuhälterei in zwei Fällen sowie wegen Verabredung zur Geldfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und seinen zur Tatbegehung gebrauchten Pkw BMW 840 CI eingezogen. Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.
Der Strafausspruch hat insgesamt keinen Bestand; dies führt zur Aufhebung auch der Entscheidung über die Einziehung.
1. Die Einziehung des zur Begehung der ausbeuterischen Zuhälterei gebrauchten Pkw's des Angeklagten hat das Landgericht rechtsfehlerfrei auf § 74 Abs. 1 StGB gestützt. Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (Fischer, StGB, 60. Aufl., § 74 Rn. 2 mwN). Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH NStZ-RR 2012, 169; 2011, 370).
Dies hat das Landgericht nicht bedacht. Der Wert des Pkw's wird nicht mitgeteilt, weshalb der Senat nicht ausschließen kann, dass das Landgericht bei Beachtung der oben dargelegten Grundsätze mildere Einzelfreiheitsstrafen und damit auch eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte.
2. Der Wegfall des gesamten Strafausspruchs führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung, die mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang steht (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 169 mwN).
3. Die den aufgehobenen Ansprüchen jeweils zu Grunde liegenden Feststellungen werden von dem Rechtsfehler nicht berührt und können bestehen bleiben. Der neue Tatrichter wird lediglich ergänzende Feststellungen zum Wert des Pkw's zu treffen haben.
| Becker | Appl | Ott | |||
| Fischer | Krehl |
Zitiert von (11)
- BGH · 1 StR 118/16 · 11.05.2016Zigarettenschmuggel: Verfall statt Einziehung; Begleitfahrzeug-Einziehung erfordert Ermessensausübung
- BGH · 4 StR 332/18 · 21.11.2018Beweiswürdigung zum Vorstellungsbild bei versuchter Nötigung – Aufhebung und Zurückverweisung
- BGH · 2 StR 447/19 · 05.11.2019BGH zur Berücksichtigung von Einziehung bei Strafzumessung und Aufhebung der Einziehung des Pkw
- BGH · 4 StR 214/20 · 20.10.2020Revision: Einziehung des Pkw bei Strafzumessung – Aufhebung und Zurückverweisung
- BGH · 1 StR 325/16 · 08.11.2016Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Kurier als Täter vs. Gehilfe; Pkw-Einziehung aufgehoben
- BGH · 1 StR 173/17 · 23.08.2017Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Fahrzeugbenutzung: keine AO-Erklärungspflicht
- BGH · 4 StR 1/21 · 11.05.2021Strafzumessung und Einziehung von Geräten bei sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie
- BGH · 4 StR 422/20 · 02.12.2020Strafausspruch und Einziehungserlös bei BtM-Handel: Aufhebung und Zurückverweisung
- BGH · 4 StR 360/18 · 27.03.2019Revision teilerfolgreich: Strafzumessung, Einziehung und Fahrerlaubnisanordnung aufgehoben
- BGH · 1 StR 204/16 · 23.08.2016Verfall vs. Einziehung bei Tabaksteuerhinterziehung; Auswirkungen auf Gesamtstrafe
- BGH · 2 StR 47/22 · 28.06.2022Einziehung und Strafzumessung bei Betäubungsmittelverfahren: Teilaufhebung und Rückverweisung