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§ 45 WAFFG
§ 45 WAFFG
Entscheidungen, in denen § 45 WAFFG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
Beschluss
Oberverwaltungsgericht NRW · 20 B 45/10 · 23.06.2010
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG und Streitwertdeckelung
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§ 45 WAFFG — Seite 9 — Themis